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Europäische Datenwirtschaft / VO

Im Vorschlag der Europäischen Kommission vom 13. September 2017 wurde der freie Datenfluss und die Speicherung sowie sonstige Verarbeitung von elektronischen nicht-personenbezogenen Daten in der EU umfasst. Der freie Fluss nicht-personenbezogener Daten bedeutet uneingeschränkte Bewegungsfreiheit von Daten über Grenzen und IT-Systeme in der EU. Es ist ein Schlüsselbaustein des digitalen Binnenmarktes.

Es geht um die nachgewiesenen oder potenziellen Blockaden des freien Datenverkehrs und enthält Optionen zur Beseitigung ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Datenstandorte in der EU. Berücksichtigt werden auch die Barrieren in Bezug auf den Zugang zu und die Übertragung nicht-maschinengenerierter Daten, die Haftung für Daten sowie Fragen im Zusammenhang mit der Übertragbarkeit nicht personenbezogener Daten, Interoperabilität und Standards. Für die Daten gilt der Grundsatz, dass die Speicherung oder sonstige Verarbeitung nicht auf das Territorium eines bestimmten Mitgliedsstaats beschränkt werden darf (mit Ausnahme: öffentliche Sicherheit). Gleichzeitig wird festgelegt, dass die Behörden in Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben Zugang zu den dafür notwendigen Daten haben müssen, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat gespeichert oder verarbeitet werden.

Aus österreichischer Perspektive war es wesentlich, dass eine klare Abgrenzung zum Anwendungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sichergestellt wird. Außerdem sollten weitere Rechtfertigungsgründe für Lokalisierungsbeschränkungen aufgenommen werden. Wichtig war und ist eine Rechtssicherheit für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger.

Die Vorteile sind:

  • Niedrigere Kosten für Datendienste und größere Flexibilität für die Wirtschaft könnte das BIP der EU um bis zu acht Milliarden Euro pro Jahr steigern
  • Einfachere grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit innerhalb der EU
  • Wettbewerbsfähiger EU-Binnenmarkt für sichere, zuverlässige und kostengünstige Cloud-Dienste
  • Leichterer Zugang für KMU und Start-ups zu neuen Märkten in anderen EU Mitgliedsstaaten
  • Einsparpotenzial von bis zu 55 Prozent für Dienstleister. Niedrigere Preise für Benutzerinnen und Benutzer von Datenspeicher- und Datenverarbeitungsdiensten
  • Hebung der Potenziale von innovativen Datendiensten in der EU