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Lehrberufe mit S

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Steinmetztechnik

Lehrzeit in Jahren: 4

Ausbildungsvorschriften: II 160/2018

Prüfungsordnung: II 160/2018

Lehrberufslexikon des AMSSteinmetztechnik

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKOSteinmetztechnik

Berufsprofil

  1. Auswählen und Prüfen von natürlichen Steinen und Kunststeinen
  2. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen usw. sowie Erstellen von Skizzen und technischen Zeichnungen
  3. Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (Sägen, Spalten, Trennen, Behauen, Schleifen, Polieren) von Hand und mit Maschinen zur Gestaltung von ebenen, hohlen und gewölbten Flächen sowie von Gehrungen, Schrägen, Ausklinkungen, Aussparungen, Bohrungen, Fasen und Rundungen auch unter Verwendung rechnergestützter Maschinen
  4. Gestalten von Schriften, Ornamenten und Symbolen
  5. Verlegen von Platten, Bodenplatten und Fliesen
  6. Versetzen von Treppen, Fenster- und Türumrahmungen sowie Fassadenverkleidungen aus Naturstein und künstlichen Steinen
  7. Gestalten, Herstellen und Versetzen von Denkmalen
  8. Planen und Herstellen von Steinerzeugnissen nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben, Erstellen der dazu notwendigen Zeichnungen sowie Durchführen von Berechnungen (z.B. Kalkulieren des Materialverbrauchs)
  9. Rechnergestütztes Erstellen und Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) und Datenüberleitung
  10. Auswählen und Zusammenstellen von Werkstoffen und Hilfsstoffen sowie Mitarbeiten bei Kalkulationen
  11. Erstellen von einfachen CNC-Programmen sowie Bearbeiten von Natursteinen und künstlichen Steinen (z.B. zum Gestalten von Flächen) unter Verwendung rechnergestützter Maschinen
  12. Mitwirken bei der Steinrestaurierung und Steinkonservierung in der Denkmalpflege
  13. Mitwirken bei der Auftragsabwicklung wie Arbeitsvorbereitung, beim Organisieren, Durchführen und Überwachen des Auftrages, bei der Koordination mit anderen Gewerken sowie beim Organisieren der betrieblichen Logistik
  14. Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden, auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme
  15. Beraten von Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Gestaltung oder Pflege von Produkten
  16. Durchführen von Qualitätskontrollen an Werkstücken
  17. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at