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Organisation des österreichischen Tourismus

Beim Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft handelt es sich um eine Querschnittsmaterie mit einer überaus ausgeprägten Kompetenzsplitterung. Entsprechend dem Art. 15 B-VG (Generalklausel) ist die Regelung von spezifisch tourismus- und freizeitwirtschaftlichen Bereichen im Kern Landessache.

Tourismus ist im Kern Landessache

Tuchent hängt über das Fensterbrett eines Bauernhauses, im Vordergrund Holzscheite

Beim Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft handelt es sich um eine Querschnittsmaterie mit einer überaus ausgeprägten Kompetenzsplitterung. Entsprechend dem Art. 15 B-VG (Generalklausel) ist die Regelung von spezifisch tourismus- und freizeitwirtschaftlichen Bereichen im Kern Landessache.

Tourismus ist Querschnittsmaterie

Auch wenn der Tourismus Länderkompetenz ist, gestaltet der Bund wesentliche Rahmenbedingungen für den Tourismus und die Freizeitwirtschaft:

  • Gewerberecht,
  • Verkehrsrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • innere Sicherheit,
  • Steuer- und Abgabenwesen,
  • im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Förderungsbereich.

Tourismusmarketing und -förderungen

Im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Auf der einen Seite ist der Bund Mitglied im Verein Österreich Werbung, auf der anderen Seite unterstützt der Bund Tourismusbetriebe bei der Finanzierung im Wege der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank.

Aufgaben der Bundesländer

Die österreichischen Bundesländer sind zuständig für die Erlassung von "Tourismusgesetzen" und zur Regelung des "Veranstaltungswesens". Sie sind zum Teil auch für umweltschutzrelevante Regelungen, zur Regelung der Raumordnungen, zur Erlassung von Bauordnungen sowie zur Regelung infrastruktureller Belange (z.B. Landesstraßen) zuständig.

Im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung sind sie für Landesförderungen zuständig.

Organigramm des österreichischen Tourismus

Für weitergehende Recherchen wird die Nutzung des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) empfohlen.

Weiterführende Informationen