Stammsaisonierregelung schafft Planungssicherheit
Die heimische Tourismusbranche hat mit massivem Mitarbeitermangel zu kämpfen, der durch die Coronakrise zusätzlich verstärkt wurde. Im Sommer 2022 wurde die bis dahin befristete Stammsaisonier Regelung dauerhaft übernommen.
Zahlreiche Betriebe beschäftigen seit Jahren dieselben verlässlichen Saisoniers, welche häufig bereits zur Stammmannschaft zählen. Die Zahl der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ist jedoch beschränkt. Dies hat bei den Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunehmend zu Unsicherheit bei der Planung der jeweiligen Saisonen geführt, weil das AMS die Bewilligungen erst nach einer Arbeitsmarktprüfung in jedem Einzelfall (Ersatzkraftverfahren) erteilen darf.
Im Vollzug war es für das AMS zunehmend schwieriger, die begrenzten Plätze für die Stammkräfte zu reservieren.
Regelung
Saisonarbeitskräfte können Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn diese unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:
- in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren;
- in zumindest drei Kalenderjahren;
- im selben Wirtschaftszweig Tourismus jeweils mindestens drei Monate;
- im Rahmen von Kontingenten.
- Stammsaisoniers müssen sich bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung.
Ziel dieser Regelung für die Beschäftigung von Stammsaisoniers ist es, auch weiterhin gute Arbeitsbedingungen sicherzustellen sowie Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich des Arbeitsmarktzugangs zu schaffen. Mit der Regelung werden Betriebe mit guten Arbeitsbedingungen gefördert. Wer als Arbeitgeber attraktive Rahmenbedingungen bietet und dadurch Stammkräfte bindet, kann sich schließlich auf die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für diese Personen verlassen.
Die Saisonarbeitskräfte wiederum sind nicht mehr von einem einzigen Betrieb abhängig, sondern flexibel in der Auswahl des Arbeitgebers.