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Ausschreibung der Funktion des/-r Generaldirektors/ -in für Wettbewerb in der Bundeswettbewerbsbehörde

Ausschreibung der Funktion des/-r Generaldirektors/ -in für Wettbewerb in der Bundeswettbewerbsbehörde

Gemäß den §§ 2 und 5 des Ausschreibungsgesetzes 1989 i.d.g.F. in Verbindung mit den §§ 6 und 7 des Wettbewerbsgesetzes i.d.g.F. wird die Funktion des/-r Generaldirektors/-in für Wettbewerb in der Bundeswettbewerbsbehörde ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/9 bzw. v1/7).

Die Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 1. Juli 2002 auf Grundlage des Wettbewerbsgesetzes gegründet und ist organisatorisch dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zugeordnet. Sie ist als Aufgriffs- und Ermittlungsbehörde mit dem Ziel eingerichtet, funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, indem Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen im Sinne des KartG 2005 oder der Europäischen Wettbewerbsregeln in Einzelfällen entgegenzutreten sowie die Anwendbarkeit des KartG 2005 in Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten ist. Näheres ist der Website des BMDW Wettbewerb (bmdw.gv.at) und der Bundeswettbewerbsbehörde (http://www.bwb.gv.at) zu entnehmen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion sind:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Universitätsstudiums
  • Persönliche und fachliche Eignung zur Ausübung des Amtes
  • Eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts

Zur Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung der Bewerber/-innen werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten herangezogen:

  1. umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf den der Bundeswettbewerbsbehörde zugewiesenen Aufgabengebieten;
  2. Gestaltungswille und strategische Orientierung;
  3. Fähigkeit zu vernetztem Denken;
  4. Verhandlungsgeschick, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Repräsentationsfähigkeit;
  5. Erfahrung in der Mitarbeiter- und Teamführung, Managementfähigkeit, Bewährung in leitender Funktion.

Die unter Pkt. 1) bis 5) angeführten Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.

Gemäß § 5 Abs. 2a Ausschreibungsgesetz 1989 sind Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z.B. Wirtschaftsunternehmen, bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung) erwünscht.

Der Monatsbezug/Das Monatsentgelt beträgt EUR10.901,10 brutto (für Beamtinnen und Beamte) bzw. EUR 10.233,70 brutto (für Vertragsbedienstete). 

Der/Die Generaldirektor/-in für Wettbewerb wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von fünf Jahren ernannt. Neuerliche Ernennungen sind zulässig.

Personen mit Anspruch auf Aktivbezüge nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder dürfen nicht zum/-r Generaldirektor/-in ernannt werden. Überdies darf nicht ernannt werden, wer in den letzten vier Jahren Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung oder Staatssekretär gewesen ist.

Der/Die Generaldirektor/-in der Bundeswettbewerbsbehörde darf für die Dauer der Funktion keine weitere Tätigkeit ausüben, die ihn/sie an der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben behindert oder geeignet ist, seine/ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen, oder sonstige wesentliche Interessen seiner/ihrer Funktion gefährdet; dies gilt insbesondere für die in § 4 Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz 1983 umschriebenen Tätigkeiten.

Da das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bemüht ist, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, werden nachdrücklich Frauen zur Bewerbung eingeladen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Im Bewerbungsschreiben sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin / den Bewerber für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen. Die Bewerberinnen/ Bewerber werden eingeladen, ihre Vorstellungen über die Funktionsausübung im Rahmen ihrer schriftlichen Bewerbung darzustellen.

Die Bewerbungsgesuche haben gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 bis zum 7.3.2022 (einlangend) beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, p.A. Egon Zehnder GmbH., Tuchlauben 7A, 1010 Wien, z. Hd. Herrn Dr. Gerald Klenner gerald.klenner@egonzehnder.com einzugehen.

 

Wien, am 28. Januar 2022 
Für die Bundesministerin: 
Mag.iur. Gerhard Sieber