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Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 (1. AußWV 2011)

Die Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011- 1. AußWV 2011, BGBl. II Nr.343/2011, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 298/2023 enthält insbesondere:

  • Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren in Form von Allgemeingenehmigungen
  • Regelungen zur Kontrolle der Endverwendung
  • Regelungen betreffend die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU
  • Regelungen betreffend Chemikalien (Kategorien, Mengenschwellen und Erleichterungen bei Meldepflichten)
  • Meldepflichten im Verkehr mit Drittstaaten sowie Registrierungs- und Meldepflichten bei der Verwendung von Allgemeingenehmigungen
  • Nähere Bestimmungen zum Inhalt von Voranfragen

Kontakt

Rechtsabteilung - Außenwirtschaft: Post.V8_22@bmaw.gv.at