Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Außenwirtschaftsgesetz 2011

Das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2020, setzt Vorgaben des EU-Rechts um und schafft eine Balance zwischen ausreichenden Kontrollstandards und einer hohen Anwenderfreundlichkeit.

Wesentliche Regelungsbereiche:

  • Ausfuhrkontrolle:
    • Betrifft Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung von Verteidigungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Verordnung [EU] 2021/821) sowie die Erbringung technischer Unterstützung zu einer militärischen Endverwendung
    • Diese Bestimmungen des AußWG 2011 sind am 1. Oktober 2011 in Kraft getreten
    • ausführliche Regelungen zu den Genehmigungskriterien in Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben; volle Beibehaltung des bisher schon hohen Kontrollstandards
    • Detaillierte Regeln zur Endverwendungskontrolle
    • Weitere Informationen sowie alle Formulare finden Sie im Online Exportportal
    • Wesentliche Verfahrensvereinfachungen durch die PAWA in deren Rahmen sämtliche Verfahrensschritte bis hin zur zollrechtlichen Abfertigung der elektronisch signierten Genehmigungen und Bescheide im e-Zoll einfach und rasch online per Internet durchgeführt werden können
  • Kontrolle des Verkehrs mit Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union: 
    • Diese Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG sind mit 30. Juni 2012 in Kraft getreten
    • Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1047 wurde die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union aktualisiert. Diese Rechtsvorschrift, d.h. die neue Liste der Verteidigungsgüter, ist ab dem 7. Oktober 2021 anzuwenden.
    • Im Verkehr innerhalb der Europäischen Union gelten Genehmigungspflichten, die jedoch fast immer mit vereinfachten Verfahren (Allgemeingenehmigungen, Globalgenehmigungen) verbunden sind
  • Kontrolle der Übernahme österreichischer Unternehmen durch Personen oder Gesellschaften aus Drittstaaten (außerhalb EU, EWR, Schweiz):
    • Aufhebung des bisher für Investitionsprüfverfahren maßgeblichen § 25a AußWG 2011 kundgemacht mit BGBl. I Nr. 87/2020 aufgrund der Ersetzung durch das neue Investitionskontrollgesetz.

Außerhalb der Amtsstunden eingebrachte Anbringen gelten als am nächsten Amtstag eingebracht.

Kontakt allgemein

Abteilung "Außenwirtschaftsrecht und Legistik": Post.V8_22@bmaw.gv.at

Kontakt für Fragen zu Verfahren und Verfahrensabläufen

Abteilung Exportkontrolle: aussenwirtschaftskontrollen@bmaw.gv.at