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Verordnungen zum Landarbeitsgesetz gehen in Begutachtung Sammelverordnung verbessert und vereinheitlicht Arbeitsbedingungen für Landarbeiterinnen und Landarbeiter sowie für Erntehelferinnen und Erntehelfer

Das einheitliche Landarbeitsgesetz (LAG) gilt für alle Bediensteten im Land- und Forstwirtschaftsbereich, anstatt der bisher neun bundeslandspezifischen Landarbeitsordnungen. Davon profitieren 30.000 Landarbeiterinnen und Landarbeiter und zahlreiche land- und fortwirtschaftliche Betriebe. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft schickt heute sieben Verordnungen zum Landarbeitsgesetz in Begutachtung. Die Verordnungen sind ein weiterer Schritt zu einheitlichen arbeitsrechtlichen Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft. Alle Verordnungen wurden in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erstellt.

Eine der Verordnungen ist die Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung. Sie sieht neben bundesweit einheitlichen Regelungen wesentliche Verbesserungen für Wohnräume von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern vor. Von den größeren Wohnflächen sollen insbesondere Erntehelferinnen und Erntehelfer profitieren. Nach einer Übergangsfrist, die für Umbaumaßnahmen erforderlich ist, ist in der Verordnung unter anderem auch mehr Platz in den Unterkünften vorgesehen. "Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist gerade in Branchen mit besonders schwerer Arbeit wichtig. Darum freut es mich, dass mit der Novellierung des Landarbeitsgesetzes nicht nur Vereinheitlichungen in allen Bundesländern erreicht werden, sondern auch die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert werden", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Andere Verordnungen, wie jene über biologische Arbeitsstoffe, über explosionsfähige Atmosphären und zu den Sicherheitsvertrauenspersonen entsprechen nunmehr weitgehend den Regelungen für die übrige Wirtschaft, berücksichtigen dabei jedoch die Besonderheiten der Land-und Forstwirtschaft.

Regelungen über die Wahl und die Geschäftsordnung der Betriebsräte sowie über Betriebsratsfonds gab es bisher nur in einigen Bundesländern. Die nunmehrigen bundeseinheitlichen Bestimmungen sind insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen wichtig, die Betriebe in mehreren Bundesländern haben. Landwirtschaftliche Betriebe mit mehreren Betriebsniederlassungen erhalten durch die Vereinheitlichung mehr Rechtssicherheit. "Wir haben uns intensiv mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Erntehelferinnen und Erntehelfer sowie der Landarbeiterinnen und Landarbeiter in den Betrieben befasst, um die Rahmenbedingungen zu verbessern und gleichzeitig die Anforderungen an die Betriebe möglichst praxisnahe zu gestalten", so Kocher abschließend.

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Presseabteilung - Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at