Bundesminister Kocher: 23.930 Anträge für den Energiekostenzuschuss 2 Mit einem Zuschussvolumen von 1,59 Milliarden Euro – 80 Prozent abgearbeitet – Auszahlungen ab Donnerstag
Mit dem Energiekostenzuschuss 2 entlastet die Bundesregierung die heimische Wirtschaft und Industrie angesichts der gestiegenen Preise für Energie infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. "Die Antragsphase ist nun abgeschlossen. Insgesamt sind 23.930 Anträge mit einem Gesamtvolumen von maximal knapp 1,6 Milliarden Euro eingegangen – damit liegt die Gesamtfördersumme innerhalb des definierten budgetären Rahmens. Davon entfällt mit 993 Millionen Euro, also rund 63 Prozent des Antragsvolumens, der Großteil auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Antragsvolumen von Großbetrieben macht mit rund 594 Millionen einen Anteil von 37 Prozent an der beantragten Fördersumme aus. Damit entlasten wir einerseits lokale Betriebe, die mit hohen Kosten beispielsweise für Strom konfrontiert sind. Andererseits wird gerade auch die vor allem am internationalen Markt tätige österreichische Industrie unterstützt und so insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts gesichert", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Kocher weiter: "Eine rasche Bearbeitung und anschließende Information an die betroffenen Betriebe ist uns gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Prozess des Energiekostenzuschusses besonders wichtig. Deshalb wurden bis heute bereits 19.112 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 1,357 Milliarden Euro genehmigt und entsprechende Förderzusagen getätigt. Nach nur etwas mehr als einer Woche nach Ende der Antragsfrist sind schon rund 80 Prozent der eingegangenen Anträge abgearbeitet. Ebenso ist es für die heimischen Unternehmen wichtig, dass sie die Unterstützungsleistungen aus dem Energiekostenzuschuss 2 schnellstmöglich erhalten. Aus diesem Grund werden die ersten genehmigten Fördermittel bereits ab dem kommenden Donnerstag fließen; der Großteil der Mittel fließt 2024. Dafür gilt mein Dank auch der aws, die den Energiekostenzuschuss hochprofessionell abwickelt, sowie den für den Energiekostenzuschuss zuständigen Personen in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Bilanzbuchhaltung für ihre wichtige Arbeit in der für sie ohnehin intensiven Zeit des Jahresabschlusses."
Von 9. November bis 7. Dezember 2023 bestand die Möglichkeit einen formellen Antrag für den Energiekostenzuschuss 2 zu stellen. Voraussetzung für die Antragsstellung war die verpflichtende Vorregistrierung, die von 15. Oktober bis 2. November 2023 möglich war und von insgesamt 84.055 Unternehmen durchgeführt wurde. In einem ersten Schritt erfolgen nun die Überweisungen für die erste Förderperiode des Energiekostenzuschusses 2, also das erste Halbjahr 2023. Die Abrechnung für die zweite Förderperiode, Juli bis Dezember 2023, wird im ersten Quartal des kommenden Jahres 2024 beginnen – die dafür benötigten Mittel sind bereits im Budget reserviert und im Gesamtvolumen von rund 1,6 Milliarden Euro durch einen Rahmen abgebildet. Die Antragstellung bezog sich auf beide Förderperioden.
Rückfragehinweis:
Dominik Gmasz
Kabinett des Bundesministers Martin Kocher
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Presseabteilung-Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at