Leuchtturm-Förderungsaktion zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus Kraus-Winkler: Einreichfrist für Maßnahmen zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots wurde bis zum 12. April 2023 verlängert
Der touristische Arbeitsmarkt ist auch weiterhin von einem hohen Personalbedarf gekennzeichnet. Daher ist die Branche aufgefordert, mit adäquaten und innovativen Maßnahmen gegenzusteuern. "Der touristische Arbeitsmarkt muss auf die gesellschaftlichen Änderungen und den Wertewandel mit gezielten Angeboten reagieren, um mittel- und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben", so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler. Besonderer Handlungsbedarf ist im Bereich der Kinderbetreuung gegeben. "Durch ein zusätzliches Angebot von adäquaten Kinderbetreuungsformen bzw. optionaler Kinderbetreuungszeiten kann ein Imagewandel für die Tourismusbranche erreicht werden. Gleichzeitig werden damit auch bessere Voraussetzungen für Vollzeitbeschäftigung in der Branche geschaffen", ergänzt Kraus-Winkler.
Erweiterter Adressatenkreis und adaptierte Rahmenbedingungen gelten ab sofort
Zur Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur verbesserten Kinderbetreuung im Tourismus hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) unter Federführung des Staatssekretariats für Tourismus bereits im November 2022 eine entsprechende Förderungsaktion ins Leben gerufen, die mit zwei Millionen Euro dotiert wurde. Bei dieser Förderungsaktion wurde jetzt inhaltlich nachgebessert: Zum einen wurde die Antragstellung auch für betriebliche Kooperationen und einzelbetriebliche Maßnahmen geöffnet, zum anderen wurde die Untergrenze der förderbaren Gesamtkosten mit 20.000 Euro festgesetzt. Gleichzeitig wurde auch die Einreichfrist bis zum 12. April 2023 verlängert.
Die Förderungsaktion soll vor allem im ländlichen Raum die Tourismusregionen und Betriebe gleichermaßen motivieren, neue, innovative Konzepte zur bedarfsorientierten Kinderbetreuung zu erarbeiten. "Das Thema ist für Personen, die im Tourismus arbeiten, von zentraler Bedeutung. Um Verbesserungen zu erreichen braucht es innovative Lösungsansätze. Durch die Verlängerung des Calls und die Ausweitung der Einreichkriterien wollen wir zusätzliche Ideen aus der Branche aufspüren und fördern", so Matthias Matzer, Geschäftsführer der ÖHT. Gefördert werden können ausschließlich die mit der Erarbeitung des Konzeptes verbundenen Sachkosten. Für Kooperationsprojekte beträgt der Fördersatz 70 Prozent der förderbaren Kosten, bei einzelbetrieblichen KMU-Projekten gilt ein reduzierter Fördersatz von 50 Prozent. Der Zuschuss setzt sich aus Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Tourismusförderungsmittel des Bundes zusammen. Die Details zur Förderungsaktion und zu den geänderten Teilnahmevoraussetzungen sind zusammen mit den Einreichunterlagen auf der Webseite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) veröffentlicht. Projektanträge sind bis spätestens 12. April 2023 (es gilt das Datum des Poststempels) bei der Österreichische Hotel- und Tourismusbank einzubringen.
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