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BMAW: Technische Voranmeldung für Energiekostenzuschuss II startet Voranmeldungen ab heute bis 2. November 2023 möglich

Die österreichische Bundesregierung hat angesichts der hohen Energiepreise umfangreiche Anti-Teuerungsmaßnahmen beschlossen, um die österreichischen Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Für die Unternehmen hat sich die Bundesregierung im Dezember 2022 auf die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I auf das vierte Quartal 2022, den Energiekostenzuschuss II und ein Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmen geeinigt. Der Energiekostenzuschuss I wurde bereits an über 10.600 Betriebe in Höhe von rund 450 Millionen Euro ausbezahlt. Auch die Energiekostenpauschale haben bereits über 38.700 Unternehmen erhalten. Dabei wurden rund 25,8 Millionen Euro ausbezahlt. Nun folgt mit der technischen Voranmeldung für den Energiekostenzuschusses II der Start für die nächste Entlastungsphase für einen Teil der Mehrkosten für Energie 2023. Diese technische Voranmeldung ist wichtig, um die Abwicklung des Zuschusses noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU zu gewährleisten, der derzeit mit 31. Dezember 2023 endet.

Die geplanten Förderkriterien sehen eine Reihe von Mechanismen gegen eine Förderung jenes Anteils der Kostensteigerungen vor, die gegebenenfalls schon durch höhere Preise weitergegeben wurden. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen.

Der Energiekostenzuschuss II wird, wie bereits der Energiekostenzuschuss I, von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Ab heute, Montag 16. Oktober bis 2. November 2023 ist die technische Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese technische Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses (ab 9. November 2023) verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie ab 9. November möglich sein. Hierbei kann es noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.

Weitere Informationen unter www.aws.at/energiekostenzuschuss

Kontakt:

Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at