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Novelle zum Theaterarbeitsgesetz: Fairness und Rechtssicherheit werden erhöht Begutachtungsverfahren startet heute; Begleitmaßnahmen für Freischaffende

Das Theaterarbeitsgesetz (TAG) steht vor einer Novelle, die aufgrund praktischer Erfahrungen und Auslegungsfragen notwendig geworden ist. Kernanliegen der Reform sind mehr Rechtssicherheit und eine bessere Absicherung für freischaffend tätige Schauspielerinnen und Schauspieler, Sängerinnen und Sänger sowie Tänzerinnen und Tänzer an Österreichs Theatern und Festivals.

„Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Fairness zu erhöhen und die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Gastverträgen und der Vermittlung von Bühnenarbeitsverhältnissen zu stärken. Sie ist darauf ausgerichtet, mehr Klarheit und Transparenz in Bühnenarbeitsverhältnissen sicherzustellen und die rechtliche Grundlage für die Theaterarbeit zu stärken. Das ist insbesondere aus arbeitsrechtlicher Sicht ein wichtiger Schritt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

„Wir beobachten seit vielen Jahren einen grundlegenden Wandel der Arbeitsrealitäten in der Darstellenden Kunst“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler muss unter angemessenen, zeitgemäßen und diesen Arbeitsrealitäten entsprechenden Rahmenbedingungen stattfinden. Mit der Novelle des Theaterarbeitsgesetzes tragen wir dieser Entwicklung Rechnung, schaffen mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Absicherung für Freischaffende im Darstellenden Bereich.“

Der Begutachtungsentwurf des Theaterarbeitsgesetzes fußt auf einer von Bundesminister Kocher und Staatssekretärin Mayer eingerichteten Arbeitsgruppe, der Vertreterinnen und Vertreter der Ressorts sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angehörten. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe ging unter anderem auf den von Staatssekretärin Mayer während der Pandemie gestarteten Fairness-Prozess zurück.

Im Zuge dessen wurde klar, dass die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse – Anstellung, befristete Anstellung, Gastvertrag und Werkvertrag – besser voneinander abgegrenzt werden müssen. Die Novelle bringt nun Klarstellungen im Bereich der Gastverträge (Mitwirkung des Gastes bei 6 bis 60 Aufführungen im Spieljahr) mit sich. Sie beinhaltet eine genauere Berechnung des Durchschnittsbezugs der Ensemblemitglieder sowie des Entgelts für Gastschauspielerinnen und -schauspieler. Präzisiert wird auch, dass an Bühnen ohne festes Ensemble Gastverträge nur möglich sind, sofern das Monatsbruttogehalt die gesetzliche Mindestentgeltgrenze (diese beträgt im heurigen Jahr 2.730 Euro) übersteigt.

Der Entwurf ermöglicht außerdem eine bessere Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Arbeit, insbesondere unter Rückgriff auf bestehende Judikatur und Entscheidungen der Verwaltung. Wichtiges Element zur Absicherung für Gastkünstlerinnen und Gastkünstler ist zudem die Entgeltfortzahlung im Verhinderungsfall, auf die Niedrigverdienende in Zukunft Anspruch haben sollen.

Darüber hinaus werden auch Auslegungsfragen im Bereich der Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen geklärt. Auf diesem Weg sollen Praxisprobleme beseitigt und Rechtsunsicherheiten minimiert werden.

Die geplanten Änderungen sollen mit 1. September 2025 in Kraft treten, um der Branche ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Interessierte und Betroffene werden eingeladen, ihre Rückmeldungen während der vierwöchigen Begutachtungsfrist abzugeben, um sicherzustellen, dass die Novelle den Bedürfnissen der Branche gerecht wird.

Weitere Maßnahmen des BMKÖS für Freischaffende

Das Kulturministerium begleitet die Novelle des Theaterarbeitsgesetzes überdies mit weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler. Teil des Arbeitsschwerpunktes sind neben der Novelle auch weitere Verpflichtungen und Schritte in den Bundestheatern, die in den aktuellen Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen BMKÖS und Bundestheater-Holding festgelegt wurden.

„Mir war von Beginn an wichtig, dass wir nicht nur Forderungen an die Branche aufstellen wollen, sondern die Verantwortung für faire Verträge und faire Bezahlung auch selbst in den bundeseigenen Kultureinrichtungen leben. Wir haben daher gemeinsam mit der Bundestheater-Holding einen klaren Prozess aufgesetzt, der von der Sicherstellung von Fair Pay, einem institutionalisierten Austausch zwischen Bühnen und Interessensvertretungen bis zur Festlegung von klaren Abläufen, Kommunikationswegen und Ansprechpersonen für Gäste reicht“, so Staatssekretärin Mayer.

Eine wichtige Unterstützung für die freie Theaterszene ist der Zuschuss im Rahmen des IG-Netz. Die außerordentliche Zusatzfinanzierung gibt den Theatern den Anreiz zu mehr Anstellungen und bringt vielen Künstlerinnen und Künstlern sichere Arbeitsverhältnisse. Dieses Programm wird nun weiter ausgebaut, indem das BMKÖS statt 500.000 Euro ab sofort jährlich 700.000 Euro für Zuschüsse zur Verfügung stellt.

Kontakt

Presseabteilung - Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at