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Kocher/Mückstein: Rasche Übergangsregelung für Dienstfreistellung für Risikogruppen – neue gesetzliche Regelung folgt Arbeits- und Gesundheitsminister sichern Gesundheitsschutz von Erwerbstätigen mit Vorerkrankungen

Angesichts der kritischen epidemiologischen Lage, der drohenden Überlastung der Intensivkapazitäten in den Spitälern und der bevorstehenden notwendigen behördlichen Schließungen stellen das Arbeits- und Gesundheitsministerium sicher, dass die im Juni 2021 ausgelaufene Verordnung zur Dienstfreistellung von Personen mit schweren Vorerkrankungen als Übergangsregelung wiederbelebt wird.

Ab Montag den 22.11. haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen. Dieses kann der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber gezeigt werden, die oder der zunächst die Möglichkeit von Homeoffice oder anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu prüfen hat. Falls keine Adaptierung des Arbeitsplatzes möglich ist, kann die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer freigestellt werden. Arbeitgeber erhalten in diesem Fall die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt.

„Die aktuell sehr hohen Infektionszahlen machen eine Reaktivierung der Dienstfreistellungsverordnung als Überganslösung bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung für besonders vulnerable Gruppen am Arbeitsplatz notwendig. Wir stellen damit sicher, dass Beschäftigte, die aufgrund der Pandemiesituation einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, sofort Schutz erfahren. Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch die Möglichkeit, angesichts der hohen Infektionszahlen die Arbeitsbedingungen durch Homeoffice oder Schutzmaßnahmen zu ändern bzw. in letzter Konsequenz von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vom Dienst freigestellt zu werden“, betont Arbeitsminister Martin Kocher.

Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wurde im Mai 2020 zum Schutz von Erwerbstätigen beschlossen, die bedingt durch die Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Aufgrund der virologisch stabilen Lage während der Sommermonate kam es zu einem Aussetzen der Risikogruppen-Regelung, die jedoch nun reaktiviert werden kann.

„Die virologische Lage erfordert rasches Handeln. Daher stellen wir eine rasche Reaktivierung der Risikogruppenfreistellung ab Montag per Verordnung sicher. Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung, da die Impfung bisher noch nicht entsprechend berücksichtigt ist. Eine neue gesetzliche Regelung soll noch heute im Nationalrat beschlossen werden, die dann ab Anfang Dezember gelten wird“, so Kocher weiter.

„Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zu vulnerablen Gruppen zählen, in den Betrieben ist mir angesichts der aktuellen Infektionslage besonders wichtig. Die Bundesregierung hat sich daher darauf verständigt, die Dienstfreistellung für Risikogruppen wieder zu beleben. Personen mit Vorerkrankungen erhalten so die Möglichkeit ins Homeoffice zu wechseln oder – sollte weder das, noch eine Adaptierung der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich sein – bezahlt freigestellt zu werden. Diese Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer:innen hat sich bewährt und wird daher angesichts der aktuell steigenden Zahl der Corona-Infektionen rasch wieder in Kraft gesetzt“, ergänzt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Für die Freistellung ab 22.11.2021 ist ein neues Attest erforderlich, das sich betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim behandelnden Arzt ausstellen lassen können und vorerst nur für den Übergangszeitraum gelten. Ab Dezember wird es für Atteste auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung neue Voraussetzungen geben, die die Impfung stärker berücksichtigen wird.