Arbeitsminister Martin Kocher zieht Zwischenbilanz am Weg zu den ersten 100 Tagen in der Regierung Homeoffice-Regelung und Verlängerung der Kurzarbeit auf den Weg gebracht
Arbeitsminister Martin Kocher hat das Amt des Arbeitsministers in einer herausfordernden Zeit übernommen. An Tag 42 im Amt zieht er Bilanz über seine ersten Wochen Regierungsarbeit:
„Die Pandemie hat uns in eine tiefe Wirtschaftskrise gebracht, die sich massiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Arbeitsprozesse wurden in vielen Bereichen durch die Anwendung von Homeoffice einem Wandel unterworfen. Es war mir daher ein persönliches Anliegen, schnellstmöglich eine nachhaltige gesetzliche Regelung für das Homeoffice vorzulegen und die Verlängerung der Kurzarbeit nach Phase drei sicherzustellen,“ so Kocher.
Mit dem Abschluss der Verhandlungen rund um das Homeoffice-Paket konnte Kocher, gemeinsam mit dem Finanzminister, dem Sozialminister und den Spitzen der Sozialpartner, ein gesetzliches Regelwerk für im Homeoffice Beschäftigte vorlegen. „Es war wichtig, sowohl eine arbeitsrechtliche Absicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen, als auch die Möglichkeit zu schaffen, Ausgaben im Zusammenhang mit Homeoffice steuerlich abzusetzen. Wichtig ist auch, dass Beschäftigte im Homeoffice auch zu Hause bei Unfällen, die während der Arbeitszeit passieren, versichert sind“, betont Kocher.
Darüber hinaus konnten diese Woche die Gespräche mit den Sozialpartnern zur Verlängerung der Kurzarbeit beendet und ein Folgemodell präsentiert werden. „Wir haben die Krise leider noch nicht überwunden. Ich bin daher froh, dass es uns in relativ kurzer Zeit und konstruktiver Zusammenarbeit gelungen ist, so früh wie möglich eine Folgelösung für die Kurzarbeit nach März zu beschließen“, sagt der Bundesminister. Die Kurzarbeit wird folglich um weitere drei Monate – bis Ende Juni - in ihrer bestehenden Form verlängert.
Betrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird damit im Regelfall ermöglicht, die Arbeitszeit auf 30 Prozent zu reduzieren. In Ausnahmefällen kann auch weniger gearbeitet werden, wenn mehr Arbeitsauslastung nicht möglich ist.
„Da es aufgrund der Infektionslage nach wie vor behördliche Schließungen gibt, war es wichtig, die Möglichkeit der Arbeitszeitreduktion auf 0 Prozent für geschlossene Branchen aufrechtzuerhalten. Wir haben damit rasch auf die gegebenen Umstände im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Entwicklung reagiert und geben rund 60.000 Betrieben und über 450.000 Kurzarbeitenden Planungssicherheit für die kommenden Monate“, so Kocher weiter.
Der Arbeitsminister verweist auch auf die Bedeutung von Qualifikation, die auch im Rahmen der Kurzarbeit möglich ist: „Wir unterstützen Betriebe unverändert dabei, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Kurzarbeit zu qualifizieren, indem wir 60 Prozent der Ausbildungskosten übernehmen. Damit stellen wir, ergänzend zur Joboffensive, eine Möglichkeit zur Erweiterung von Qualifikationen bereit. Das ist wichtig, denn Qualifizierung ist in der jetzigen Krisenzeit der Schlüssel, um am Arbeitsmarkt vorbereitet zu sein, wenn die Konjunktur wieder Fahrt aufnimmt“, schließt Kocher.