Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kocher: Nationalrat beschließt Homeoffice-Paket und neues Landarbeitsrecht Zudem BUAG-Novelle heute im Nationalrat

Heute wurde der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil zum Homeoffice-Maßnahmenpaket beschlossen, das von der Bundesregierung, gemeinsam mit den Spitzen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung, erarbeitet wurde. Die Regelungen treten mit 1. April in Kraft und enthalten sowohl arbeitsrechtliche Aspekte als auch Fragen rund um den Unfallversicherungsschutz. Die steuerrechtlichen Regelungen sind bereits rückwirkend mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten. Auf den Webseiten des BMA und des BMF stehen rund um das Thema Homeoffice aktuelle FAQ zur Verfügung.

„Mit dem Maßnahmenpaket erhält das Homeoffice nach gut einem Jahr Krise erstmals eine Definition. Es war wichtig, sowohl eine arbeitsrechtliche Absicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen, als auch die Möglichkeit zu schaffen, Ausgaben im Zusammenhang mit Homeoffice steuerlich abzusetzen. Wichtig ist auch, dass Beschäftigte im Homeoffice bei Unfällen, die während der Arbeitszeit passieren, versichert sind“, betont Kocher. „Wir haben sichergestellt, dass das Arbeiten im Homeoffice so arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundlich wie möglich gestaltet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Berücksichtigung erfahren“, so der Arbeitsminister weiter.

Neben dem Homeoffice-Paket wurde heute auch das Landarbeitsgesetz der Bundesregierung beschlossen. Es schafft erstmals einheitliche Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft in Österreich. Kocher dazu: „Mit dem neuen Landarbeitsgesetz wird aus neun unterschiedlichen Landesgesetzen ein einheitliches Bundesgesetz, das für Entbürokratisierung und vereinfachte Rahmenbedingungen für alle in der Landwirtschaft Beschäftigten sorgt“, sagt Kocher.

30.000 Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft und 162.000 Betriebe profitieren mit 1. Juli 2021 von klaren Regeln und beschleunigten Verfahren, da es keine Rechtszersplitterung mehr gibt. Zudem beinhaltet das Landarbeitsgesetz die Möglichkeit auf Arbeitgeberzusammenschlüsse. „Mit der Möglichkeit der Arbeitgeberzusammenschlüsse gestalten wir die Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft attraktiver, da eine Anstellung saisonunabhängig, das ganze Jahr über einfacher ist. Damit fördert das LAG 2021 ein notwendiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das aus der Krise heraus auch in der Land- und Forstwirtschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen soll.“

Ein weiteres Thema, das heute im Parlament behandelt wurde, ist das Bauarbeiter-Urlaubs und Abfertigungsgesetz (BUAG), dessen Novellierung beschlossen wurde. Mit der Novelle werden technische Anpassungen vorgenommen, die die Arbeitsbedingungen für in der Bauwirtschaft Beschäftigte verbessern. „Ziel ist es, fairen Wettbewerb in der Bauwirtschaft im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen, sowie Missbrauch im Rahmen von Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Zudem stellen wir mit Verbesserungen beim Überbrückungsgeld sicher, dass Beschäftigte ab sofort die Möglichkeit haben, nach einer kurzen Unterbrechung bei der gleichen Arbeitgeberin oder beim gleichen Arbeitgeber rasch und unkompliziert wieder Beschäftigung aufzunehmen“, schließt Kocher.