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Arbeitsminister Kocher verlängert Sonderbetreuungszeit bis Ende des Schuljahres Familienministerin Raab: Wesentliche Maßnahme, um Eltern in Zeiten von Corona zu unterstützen

Phase 6 der Sonderbetreuungszeit, die mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist, wird angesichts der fortwährenden Omikron-Welle bis Ende des Schuljahres verlängert. „Aufgrund der aktuellen Mutation des Coronavirus sind wir nach wie vor mit sehr hohen Infektionszahlen konfrontiert. Daraus ergibt sich für Kinder das Risiko im Schulbetrieb angesteckt zu werden. Deshalb verlängern wir die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für Eltern, die ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen“, so Arbeitsminister Martin Kocher zur Notwendigkeit der Verlängerung der Krisenmaßnahme.

Diese Phase läuft nun bis 8. Juli 2022, also bis zum Ende des Schuljahres. „Damit haben berufstätige Eltern mit Betreuungspflichten auch weiterhin die Möglichkeit Sonderbetreuungszeit zu beanspruchen – insgesamt bis zu drei Wochen im ersten Halbjahr. Die Bestimmungen bleiben dabei unverändert: Die Betroffenen können entweder den Rechtsanspruch oder das Vereinbarungsmodell nutzen. Wie bisher werden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber in beiden Fällen 100 Prozent des Gehaltsaufwands ersetzt. Es freut mich, dass wir Eltern auf diesem Weg treffsicher entlasten können, wenn sie sich um ein erkranktes oder in Quarantäne befindliches Kind kümmern müssen“, so Kocher.

Während der gesamten Laufzeit wurde die Sonderbetreuungszeit bisher von 38.206 Personen in Anspruch genommen – rund 70 % davon waren Frauen. „Berufstätige Eltern sind durch Arbeit und Familie sowie sonstige Betreuungspflichten oft Mehrfachbelastungen ausgesetzt. Die Sonderbetreuungszeit ist eine wesentliche Maßnahme, um Eltern in Zeiten von Corona zu unterstützen. Für mich ist es besonders wichtig, die Situation von Alleinerzieherinnen im Blick zu behalten: Sie waren während der gesamten Corona-Pandemie besonders gefordert. Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit ist insbesondere für sie eine wesentliche Entlastung bei der Betreuung ihrer Kinder, sollten sie an Corona erkranken“, so Familienministerin Susanne Raab.

Im Rahmen der Sonderbetreuungszeit konnten bisher über 69.000 Personen betreut werden – der weitaus überwiegende Teil davon waren Kinder. Für die Maßnahme wurden bisher 19,7 Millionen Euro vom Bund an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausbezahlt.