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BMDW: Änderung der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer-Verordnung in Begutachtung Neuer Lehrberuf "Bauwerksabdichtungstechnik" - klare Zugangsvoraussetzungen geschaffen

"Mit dem heute in Begutachtung gegangenen Verordnungsentwurf wird der neugeschaffene Lehrberuf 'Bauwerksabdichtungstechnik' in die Regelung der Qualifikation für das entsprechende Handwerk eingegliedert. So sorgen wir sowohl im Rahmen der Lehre als auch im Handwerk für einheitliche Standards und eine qualitative Ausbildung, die unseren hohen Ansprüchen im Bauwesen gerecht wird", erklärt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Abdichten von Bauwerken war bis zur Novelle der Gewerbeordnung im Jahr 2017 ein freies Gewerbe und ist jetzt dem Handwerk der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer zugeordnet. Dadurch ist für die Ausübung der Tätigkeit ein Befähigungsnachweis erforderlich. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erarbeitete auf Basis der Vorschläge der Bundesinnung für das Baunebengewerbe die neue Regelung, die den heutigen Anforderungen entspricht.

Aufgewertet - Lehrgang wird zum Lehrberuf

Ein wichtiger Schritt war die Schaffung des neuen Lehrberufes "Bauwerksabdichtungstechnik". Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Fachkräfte vom erprobten Ausbildungsschema der Lehrausbildung profitieren können. Gleichzeitig werden die Zeugnisse über die Lehrabschlussprüfung im Befähigungsnachweis zur Ausübung des Handwerks berücksichtigt. Die Lehrausbildung wird dadurch für den Weg in die Selbständigkeit nutzbar gemacht und aufgewertet.

Selbstverständlich wird es auch für all jene, die den bisherigen Lehrgang für das Ausbildungsprofil "Bauwerksabdichter" abgeschlossen haben, einen Zugang zum Handwerk geben.