Schramböck: Zahlreiche Verbesserungen im Berufsausbildungsgesetz verankert Entwurf zur BAG-Novelle im Ministerrat beschlossen – Moderne Berufsbilder für Lehrberufe als Schwerpunkt im Regierungsprogramm
"Die Entwicklung moderner Berufsbilder für Lehrberufe stellt einen Schwerpunkt im Regierungsprogramm dar. Wir haben heute im Ministerrat zahlreiche Verbesserungen im Berufsausbildungsgesetz beschlossen – im Sinne des Hausverstands und der Gerechtigkeit", erklärt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck anlässlich des heutigen Beschlusses im Ministerrat. "Das österreichische System der Berufsbildung, und hier insbesondere die duale Ausbildung, sind zentrale, positive Standortfaktoren für unser Land. Knapp 110.000 Personen werden aktuell als Lehrlinge von heimischen Unternehmen in über 200 Berufen zu den Fachkräften der Zukunft ausgebildet. Die jährlich über 34.000 Lehranfängerinnen und -anfänger bilden dabei das Rückgrat der österreichischen Fachkräftelandschaft", so Schramböck. Mit der Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) wird der nachhaltige Erfolg des österreichischen Systems sichergestellt.
Bundesministerin Margarete Schramböck zu den Neuerungen in der Lehrlingsausbildung
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Umfassende Analyse der österreichischen Lehrberufslandschaft alle fünf Jahre: Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Ausbildungsinhalte (Berufsprofil, Berufsbild und Prüfungsordnung) dem Stand der technischen Entwicklung und den wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen.
- Wertschätzende Sprachregelungen: Die nicht mehr zeitgemäßen Begriffe "Lehrlingsentschädigung" und "Verwendung" werden durchgängig durch "Lehrlingseinkommen" und "Beschäftigung" ersetzt.
- Möglichkeit einer Ausbildung mit reduzierter Arbeitszeit für Personen, die Betreuungspflichten für Kinder bis zum Schuleintritt haben. Damit wird eine bessere Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Kinderbetreuung erreicht.
- Rasche Vermittlung in reguläre betriebliche Ausbildungsverhältnisse durch verpflichtende Einbeziehung von betrieblichen Praktika. Davon profitieren die Unternehmen und die Lehrlinge, deren Arbeitsmarktchancen sich nach abgelegter Lehrabschlussprüfung signifikant verbessern.
- Die Bestimmungen zur betrieblichen Lehrstellenförderung sehen vor, dass die Richtlinien für die einzelnen Förderarten sowie deren Voraussetzungen und Abwicklung stringent zu gestalten sind, um eine transparente und rasche Förderungsabwicklung zu gewährleisten.
- Die Bestimmung zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung im Rahmen einer Höherqualifizierungsmaßnahme gemäß dem Modell "Du kannst was" mit Anrechnungsmöglichkeiten für einzelne Prüfungsteile wird erweitert, indem der Prüfungsantritt bei Bedarf auch bundeslandüberschreitend ermöglicht wird.
- Bei Absolvierung einer berufsbildenden Schule und verpflichtender Anrechnung auf vergleichbare Lehrausbildungen soll es zukünftig möglich werden, die Lehrzeit in zu diesen fachlich verwandten Lehrberufen um ein Jahr freiwillig zu verlängern. In der Regel können somit in Zukunft zweijährige Lehren in verwandten Berufsbereichen (statt nur in einem Jahr Lehrzeit) angeschlossen werden, wodurch sich das Angebot an Lehrstellen für BMS-Absolventinnen und -Absolventen insbesondere im kaufmännischen Bereich deutlich verbessert. Außerdem wird die Durchlässigkeit zwischen Schule und Lehre damit erhöht und ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet.
Aufwertung des handwerklichen Meisters zu Qualifikationstitel
Der Meister hat als höchster handwerklicher Ausbildungsabschluss eine besondere Stellung innerhalb der Berufsbildung inne. Im September 2018 wurde er im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) dem Niveau 6 gleichwertig mit dem Bachelor bzw. dem Ingenieur zugeordnet. "Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werten wir die Bezeichnung des höchsten handwerklichen Ausbildungsabschlusses "Meister" auf. Er kann dann als Qualifikationstitel geführt sowie in öffentliche Urkunden eingetragen werden", argumentiert Schramböck. Damit werden das berufliche Ansehen des Handwerks gestärkt und hoch qualifizierte unternehmerische Tätigkeiten im Gewerbebereich attraktiviert. Zusätzlich wird das Bild des österreichischen Qualitätshandwerks auch im internationalen Wettbewerb besser sichtbar und aufgewertet. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag zur Novellierung der Gewerbeordnung 1994 soll umgehend in Begutachtung gehen.
Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Lehrausbildung
Im Rahmen der vereinbarten Aufwertung der Berufsbildung werden insbesondere in den Bereichen Qualitätssicherung und Durchlässigkeit folgende Schwerpunkte und die dafür notwendigen weiteren legistischen Anpassungen umgesetzt:
- Bessere Durchlässigkeit zwischen Lehre und anderen Bildungswegen (zwischen dem formalschulischen und dem berufsbildenden System) zwecks Aufwertung des Stellenwerts der Lehre
- Beste Qualität in der Ausbildung durch Qualitätssicherung und Ausbildungsfortschrittskontrolle, insbes. Prüfung der Ausweitung von Anreizmodellen zur Förderung von Lehrlingsausbildung in Betrieben und Prüfung der Förderung betrieblicher Lehrstellen mit inkludierter Qualitätssicherung ("Blum-Bonus Neu")
- Anstreben einer Steigerung der Qualität in der Lehre durch Überprüfung und bedarfsorientierte Ergänzung des bestehenden Systems hinsichtlich Qualitätssicherung (unabhängige Qualitätskontrollen, Weiterbildung der Ausbildnerinnen und Ausbildner sowie Absicherung des Lehrlingscoachings)
- Verstärkte Ermöglichung und Förderung einer Lehre nach der Matura
- Prüfung unterschiedlicher Modelle zur Aufwertung der 9. Schulstufe in Zusammenarbeit mit den bestehenden Berufsschulen
- Förderung von Frauen in technischen Lehrberufen
- Entwicklung einer gesetzlichen Grundlage für höhere Berufsbildung
"Die Aufwertung der Lehre war mir immer ein Herzensanliegen. Darum werden wir neben den nun beschlossenen Maßnahmen weitere Aktionen zur Stärkung der betrieblichen Lehrausbildung sowie dualen Ausbildung folgen lassen", so Wirtschaftsministerin Schramböck abschließend.