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Schramböck begrüßt Data Act Vorschlag der Europäischen Kommission  Rechtssicherheit bei Datennutzung durch einheitliche Rahmenbedingungen

"Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission legen wir den Grundstein für eine nach europäischen Werten geprägte Datenökonomie. Daten spielen in der Produktion, aber auch bei Dienstleistungen, eine große Rolle. Nicht selten entscheiden sie über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und der österreichischen Wirtschaft. Für die Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmen ergeben sich klare Vorteile: Nutzer sollen bei der Verwendung von Produkten verbesserte Kontroll- und Wahlmöglichkeiten über deren eigene Daten erhalten. So soll das Zugriffsrecht auf eigene Daten verankert werden. Der Data Act soll es den Nutzern ermöglichen, diese Daten auszuwerten und gegebenenfalls an Dritte weiterzugeben", begrüßt Digitalministerin Margarete Schramböck den heute präsentierten Vorschlag der EU-Kommission. 

Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt. Mit dem Data Act sollen unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen (B2B) und von Unternehmen an den öffentlichen Sektor (B2G) vorangebracht, neue Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten eingeführt sowie der internationale Datentransfer sicherer gemacht werden. Der Data Act ist ein wichtiger Schritt zur Senkung von Abhängigkeiten von bestimmten Datendienstanbietern. Wir sehen heutzutage etwa eine hohe Konzentration einiger weniger Anbieter von Clouddiensten in Europa. Dies führt zu Abhängigkeiten von Unternehmen von diesen Anbietern. So wie etwa im Bereich der Telekommunikationsdienste erhalten Nutzer mit dem Data Act das Recht auf den Wechsel und die Portabilität von Daten zwischen Dienstanbietern.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind häufig mit unfairen Vertragsbedingungen konfrontiert, was den Zugang und die Weiterverwendung von Daten betrifft. Mit dem Data Act wird ein sogenannter "Unfairness Test" eingeführt. Bedingungen, die unter diesen Kriterienkatalog fallen, werden in der EU künftig rechtlich unzulässig sein. Die Anwendung dieses Tests soll die Chancen von KMU in der Datenwirtschaft deutlich stärken.

Der Data Act ermöglicht ebenso die Entwicklung einheitlicher Vorgaben zur Anwendung von intelligenten Verträgen (Smart Contracts). Diese sind unerlässlich für die Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarktes.

Der Data Act trägt zudem Vorsorge für außergewöhnliche Situationen, wie etwa im Fall einer Pandemie: Hier sollen Unternehmen bestimmte von Behörden angefragte Daten zur Verfügung stellen.

Europa strebt nun entgegen aktueller globaler Tendenzen der Zentralisierung und Konzentration auf marktbeherrschende Plattformen eine andere Form der Datenwirtschaft an. Ziel ist es, durch die Schaffung gemeinsamer Regeln für den Datenaustausch eine dezentrale Wirtschaft zu gestalten, die auf dem gestärkten Vertrauen untereinander aufbaut und insbesondere kleinen Akteuren mehr Chancen gibt. Wir werden dazu beitragen, die Abhängigkeiten von großen Marktakteuren zu senken und dadurch die Entstehung europäischer Player zu unterstützen.