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EU-beihilfenrechtliche Transparenzverpflichtung

Im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts wurde das materielle EU-Beihilfenrecht dahingehend überarbeitet, dass von der Europäischen Kommission verstärkte Transparenzverpflichtungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen eingeführt wurden.

Es wurde in die einschlägigen Leitlinien und Verordnungen die Vorschrift aufgenommen, dass die Gewährung von Einzelbeihilfen über 500.000,- EURO ab dem 1. Juli 2016 für die Dauer von zehn Jahren auf einer allgemein zugänglichen Web-Site veröffentlicht werden muss.

Gemäß Artikel 9 "Veröffentlichung und Information" der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO; EU-ABl. L 187 vom 26.6.2014; S.35) hat der betreffende Mitgliedstaat sicherzustellen, dass bestimmte Informationen über jede Einzelbeihilfe über 500.000,- EURO wie beispielsweise Name des Beihilfenempfängers, Art des Unternehmens, Beihilfenelement in voller Höhe, Tag der Beihilfengewährung, etc. auf nationaler oder regionaler Ebene auf einer ausführlichen Beihilfe-Website veröffentlicht werden. Eine genaue Aufzählung enthält Anhang III der AGVO.

Mit der am 27. Juni 2014 veröffentlichten "Transparenzmitteilung" (EU-ABl. C. 198 vom 27.6.2014, S.30) wurden die Transparenzanforderungen durch Aufnahme entsprechender Vorschriften in nachfolgenden Leitlinien angeglichen:

  • Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
  • Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020
  • Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen und andere audiovisuelle Werke
  • Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften

Zur Erfüllung dieser Transparenzverpflichtungen werden ab 1. Juli 2016 auf einer von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Website, dem sogenannten Transparency Award Modul ("TAM") die transparent zu machenden Informationen öffentlich dargestellt. Mittels einer Suchfunktion auf dieser Website können die Beihilfedaten hinkünftig abgefragt werden.

Nachstehend angeführter Link führt zur dieser EK-Website:

https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public/search/home/

Kontakt

Abteilung EU-Beihilfenrecht:europa@bmaw.gv.at