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Zentrales Zugangstor

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 2. Mai 2017 soll Einzelpersonen und Unternehmen helfen, ihren Verwaltungsaufwand beim Umzug und bei grenzüberschreitenden Geschäften im Binnenmarkt zu verringern. Das Zentrale Zugangstor verbindet die EU-Portalebene mit nationalen Portalen und soll einen einfachen und mehrsprachigen Zugang zu einschlägigen qualitätsvollen Informationen und Hilfestellung bieten. Dazu soll es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, bestimmte wichtige behördliche Services online zu erledigen und für grenzüberschreitende Nutzerinnen und Nutzer einen nichtdiskriminierenden Zugang zu nationalen Online-Verfahren sicherstellen.

Dies soll auch der erste Schritt zur Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung ("Once-Only-Principle") in grenzüberschreitenden Konstellationen sein. Daten sollen der Verwaltung von der Nutzerin oder vom Nutzer nur einmal vorgelegt werden. Danach hat die Verwaltung die Daten selbst aus den Registern und anderen Datenquellen zu beziehen.

Mehrwert für Österreich

Die mit dem Zentralen Zugangstor verfolgte Zielsetzung entspricht jener des Regierungsvorhabens auf nationaler Ebene mit dem einheitlichen Portal "oesterreich.gv.at". Diese schafft als zentrale Plattform den Zugang zu den wichtigsten Behördenanwendungen und erfüllt eine wesentliche Brückenfunktion zur europäischen Ebene und dem Zentralen Zugangstor.

Gemäß Schätzungen der Europäische Kommission können bei Unternehmen durch die Online-Verfügbarkeit hochwertiger und leicht zugänglicher Informationen zu neun unternehmerischen Themen, die vor Aufnahme grenzüberschreitender Tätigkeiten eingeholt werden, Einsparungen von jährlich zwischen 11 Mrd. Euro und 55 Mrd. Euro erzielt werden.