Kennzeichnungsvorschriften
Auf Grund des § 32 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurden zahlreiche Verordnungen erlassen, die einer Irreführung der Verbraucher vorbeugen oder deren Aufklärung fördern sollen.
Folgende Kennzeichnungsverordnungen auf Grund von § 32 UWG sind derzeit in Geltung:
Textilien
- VO über die Verwendung von Textilpflegekennzeichnungssymbolen (TextilpflegekennzeichnungsVO);
- TextilkennzeichnungsVO - Kennzeichnung gem. Verordnung (EU) Nr. 1007/2011
(Hierzu ist auf europäischer Ebene die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG in Kraft getreten und hat am 8. Mai 2012 Geltung erlangt (Art. 28). Artikel 1 Textilkennzeichnungsverordnung 1993 stellt die innerstaatliche Anknüpfung der auf § 32 UWG basierenden Textilkennzeichnungsverordnung an die Verordnung (EG) Nr. 1007/2011 dar (Einführung einer Verwaltungsstrafbestimmung).) - VO über die Kennzeichnung der Beschaffenheit und Pflege von Pelzbekleidung;
- VO über die Kennzeichnung der Beschaffenheit und Pflege von Lederbekleidung;
- VO über die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen.
Sonstiges
- Verordnung über die Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln bestimmt sind; (Gem. § 3 dieser Verordnung wird die sich aus Art. 25 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ergebende gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung (Einführung einer Verwaltungsstrafbestimmung) erfüllt);
- VO über die Kennzeichnung von Spielzeug (SpielzeugkennzeichnungsVO); (Der überwiegende Teil der umzusetzenden Richtlinie 88/378 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug erfolgt in der im Zuständigkeitsbereich des BMG befindlichen Spielzeugverordnung 2011.)
- VO über die Kennzeichnung von Kristallglaserzeugnissen.
Diese Kennzeichnungsvorschriften können im Internet unter "http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht" aufgerufen werden.
Kontakt
Abteilung Wettbewerbspolitik und -recht: wettbewerbspolitik@bmaw.gv.at