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Modernisierung des Wettbewerbsrechts

In einem zunehmend globalisierten Marktumfeld muss sich das europäische Wettbewerbsrecht an die sich ändernden Bedingungen anpassen, um seinen Auftrag effektiv erfüllen zu können. Die geänderten globalen Rahmenbedingungen treffen vor allem KMU aus Europa. Es besteht daher die Notwendigkeit, faire Wettbewerbsbedingungen durch eine Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Effiziente und zeitgerechte Regelungen, die innovationsfreundlich sind und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sicherstellen, sind erforderlich. Um das europäische Wettbewerbsrecht zu modernisieren finden laufend Konsultationen statt:

Die Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 der Kommission (Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen für Forschung und Entwicklung) und die Verordnung (EU) Nr. 1218/2010 der Kommission (Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen) werden bis zum 30. Juni 2023 verlängert und währenddessen überarbeitet. Bereits abgeschlossen sind die Konsultationen zur Gruppenfreistellungsverordnung betreffend vertikale Vereinbarungen. Die neue VO (EU) 2022/720 der Kommission vom 10. Mai 2022 über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen ist in Kraft.

Im November 2022 legte die Europäische Kommission einen Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition vor und führte dazu eine öffentliche Konsultation durch. Die Annahme der Bekanntmachung soll noch 2023 erfolgen.

Die Geltungsdauer der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen endet am 30. April 2026, dazu ist eine öffentliche Konsultation noch 2023 geplant.

Im Oktober 2022 fand eine Konsultation zu den EU- Verfahrensvorschriften im Kartellbereich statt (Evaluierung der Verordnungen Nr. 1/2003 und 773/2004). Die Annahme eines Kommissions-Arbeitsdokumentes ist für 2024 geplant. 

Die Kfz - Gruppenfreistellungsverordnung läuft am 31. Mai 2023 aus, die Kommission möchte die Verordnung um fünf Jahre verlängern und währenddessen eine Evaluierung der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung durchführen.  

Stellungnahmen und Vorschläge können auch unter wettbewerbspolitik@bmaw.gv.at eingebracht werden.

Kontakt

Abteilung Wettbewerbspolitik und -recht: wettbewerbspolitik@bmaw.gv.at