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NCP-IP Nationale Kontaktstelle für Wissenstransfer und Geistiges Eigentum

Die Nationale Kontaktstelle für Wissenstransfer und Geistiges Eigentum (kurz NCP-IP) wurde per Beschluss der Bundesregierung am 2. März 2010 auf Basis der EU IP-Recommendation im BMBWF und BMDW gemeinsam mit dem BMVIT eingerichtet. Die Kontaktstelle koordiniert Wissenstransferaktivitäten auf nationaler Ebene, pflegt Kontakte mit anderen vergleichbaren Einrichtungen in den Mitgliedstaaten und vertritt Österreich in den entsprechenden europäischen Gremien.

Für die zukünftige Arbeit des NCP-IP werden die Umsetzung der geplanten Maßnahmen der Open Innovation-Strategie, der IP-Strategie und die Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Patentamt wichtige neue Aufgabenfelder darstellen.

Bisher unterstützte der NCP-IP Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen beim Wissenstransfer durch:

  • IP-Schulungen, Workshops oder fachspezifische Veranstaltungen für einen professionellen Umgang mit geistigen Eigentumsrechten
  • Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Schutzrechts- und Verwertungsstrategien der Universitäten, der ÖAW und dem IST-Austria.
  • Aufbau eines Wissenstransfernetzwerks zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
  • Erstellung einer kostenlosen und standardisierten Online-Vertragsmusterdatenbank für den Technologietransfer in deutscher und englischer Sprache - IPAG (Intellectual Property Agreement Guide).

Mit dem IPAG wird die Rechtssicherheit für Forschungseinrichtungen und Unternehmen in der Verwertung erhöht und es werden Barrieren im Wissenstransfer abgebaut. Neben dem NCP-IP haben daran Universitäten, außer-universitäre Forschungseinrichtungen, Industriebetriebe und KMUs mitgewirkt. Sie umfassen alle technologietransferrelevanten Bereiche der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen (z.B. Lizenzverträge, Material Transfer Agreements, Patentkaufverträgen oder Forschungs- und Entwicklungsverträge). Seit Beginn des Projekts Ende 2013 konnten insgesamt schon mehr als 18.000 Zugriffe verzeichnet werden.

In Österreich wurden bisher bereits für 93 Prozent der Empfehlungen der Europäischen Kommission Maßnahmen zur Verbesserung des Wissenstransfers gesetzt oder zumindest geplant. Damit liegt Osterreich deutlich über dem europäischen Durchschnittswert von 53 Prozent und vor Großbritannien (87 Prozent) und Deutschland (78 Prozent).

In der operativen Umsetzung wird der NCP durch die fachliche Expertise der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) unterstützt.

Kontakt

Rahmenbedingungen-FTI@bmaw.gv.at

Mag. Daniela Kopriva-Urbas: daniela.kopriva-urbas@bmbwf.gv.at