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Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist ein handelspolitisches Instrument der EU. Es gewährt Entwicklungsländern Zollermäßigungen ("Zollpräferenzen") bis hin zu Zollfreiheit bei der Einfuhr von Waren. Die aktuelle APS-Verordnung [VO (EU) 978/2012 veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. L 303 vom 31.10.2012] ist bis Ende 2023 gültig.

Das APS-System besteht aus einer

  • allgemeinen Regelung
  • Sonderregelung zugunsten von am wenigsten entwickelten Ländern [sog. Everything but Arms (EBA) - Initiative] und
  • Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und gute Regierungsführung (sog. APS+)

Die Liste der APS-begünstigten Länder wird jährlich überprüft. Die APS-Verordnung enthält auch Bestimmungen zur Aufhebung der Zollpräferenzen für Warengruppen (sog. Graduierung) und Schutzmaßnahmen im Falle überhöhter Einfuhren in die EU. Unter bestimmten Voraussetzungen können die APS-Präferenzen auch vorübergehend entzogen werden.

Weiterführende Informationen

EK-Homepage

Kontakt

Multilaterale und EU-Handelspolitik: handelspolitik@bmaw.gv.at