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Außenhandel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen hoher Wertschöpfungsstufen (Nicht Anhang I-Waren)

Nicht Anhang I-Waren sind landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse; sogenannte Produkte der zweiten bzw. einer höheren Verarbeitungsstufe. Der überwiegende Teil der in Österreich produzierten NA I-Waren werden von den Süßwarenbetrieben (Zucker-, Schokoladen- und Backwaren) und Getränkebetrieben (Limonaden, Eistees, Energy-Drinks usw.) hergestellt.

Exportsteigerung 2016 +3,5 Prozent auf über 6 Mrd. Euro

Die österreichischen Lebensmittelexporte "Made in Austria" (Bestseller sind die landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse inklusive Würste und Fleischwaren) legten 2016 um 3,6 Prozent zu und überschritten zum ersten Mal die 6 Milliarden-Euro-Grenze. Konkret brachten sie somit ein Rekordergebnis von 6,91 Mio. Euro.

Erfolg auf Drittlandsmärkten

Der Hauptanteil des Erfolges ist dem Export in Drittlandsmärkte zu verdanken, denn dort punktet Österreich mit Qualität, Sicherheit und Genuss bei den Konsumenten. Die Exporte legten in den Staaten außerhalb der EU 7,6 Prozent im Vergleich zu 2015 zu und betrugen insgesamt 1.360 Mio. Euro. Der wichtigste Markt ist hier die USA (740 Mio. Euro; plus 20,9 Prozent gegenüber 2015).

Halbjahresbilanz 2017

Auch die Halbjahresbilanz 2017 zeigt sich weiter im Aufwind. Die Exporte der Lebensmittelindustrie weisen für das erste Halbjahr 2017 ein Plus von 7,4 Prozent gegenüber 2016 vor. Deutschland ist mit 6,2 Prozent Zuwachs nach wie vor der wichtigste Absatzmarkt für die österreichischen Lebensmittel.

Bedeutung von Freihandelsabkommen

Der Branchenmotor bleibt der Export. Gut ausverhandelte Freihandelsabkommen sind für die heimische Wirtschaft essentiell.

Wirtschaftsleistung und Jobs

Die Lebensmittelindustrie ist eine der größten Branchen Österreichs und sichert täglich eine qualitativ hochwertige Versorgung der Konsumenten und Arbeitsplätze. Die ca. 200 Unternehmen mit ihren 26.000 Beschäftigten erwirtschaften ein Produktionsvolumen von mehr als 8 Mrd. Euro jährlich. Über 60 Prozent davon werden in mehr als 180 Länder exportiert.

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vertritt Österreich im zuständigen EU-Verwaltungsausschuss für horizontale Fragen für Nicht Anhang I-Waren der Europäischen Kommission, in dem das Exportregime geregelt wird.

Weiterführende Informationen

Kontakt

EU-Koordination und EU-Binnenmarkt: europa@bmaw.gv.at