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GATS - General Agreement on Trade in Services

Nicht nur der Handel mit Gütern, sondern zunehmend auch der internationale analoge und digitale Handel mit Dienstleistungen ist eine wichtige Quelle für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Das General Agreement on Trade in Services (GATS) regelt seit 1995 den Handel mit Dienstleistungen/Services unter den Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) und schafft für Anbieter klare und faire Rahmenbedingungen. Das bedeutet Rechtssicherheit für global agierende Dienstleistungsanbieter, also etwa für österreichische Unternehmen, die im EU-Ausland tätig werden wollen.

Die wesentlichen Verpflichtungen des GATS orientieren sich am General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) und betreffen die Inländerbehandlung (Nichtdiskriminierung), die Meistbegünstigung sowie den Marktzugang. Das GATS ermöglicht es seinen Mitgliedern, das Verpflichtungsniveau individuell festzulegen und sektorspezifische Ausnahmen festzuschreiben. Außerdem wird das Recht zur nationalen Regulierung von Dienstleistungen explizit anerkannt.

Die aufgrund eines im Abkommenstext enthaltenen Verhandlungsmandats im Jahr 2000 begonnenen Dienstleistungsverhandlungen wurden 2001 in die "Doha Development Agenda (DDA)" integriert.

In den Folgejahren wurden die Dienstleistungsverhandlungen im Rahmen der DDA engagiert geführt. Jeweils 2003 und 2005 erfolgte ein Austausch von Liberalisierungsangeboten. Die dritte Angebotsrunde, welche ursprünglich für 2006 geplant war, kam wegen einer Unterbrechung der DDA-Verhandlungen nicht mehr zustande.

Seither wurden die GATS-Arbeiten routinemäßig fortgesetzt. Bis 2021 gelangen aber weder im Marktzugangsbereich noch in den Regelungsbereichen (beispielsweise bei der Innerstaatlichen Regulierung oder beim Schutzklauselmechanismus) nennenswerte Fortschritte bzw. Durchbrüche. Bei der elften WTO Ministerkonferenz 2017 in Buenos Aires wurden drei Plurilaterale Initiativen betreffend elektronischen Handel, Innerstaatliche Regulierung und Investitionserleichterung für Entwicklung initiiert. Ende 2021 konnten die Verhandlungen über Innerstaatliche Regulierung erfolgreich abgeschlossen werden. Die beiden anderen Initiativen befinden sich momentan in einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium.

Erwähnenswert ist zudem die bei den Ministerkonferenzen 2013 in Bali und 2015 in Nairobi erzielte Einigung über einen Ausnahmemechanismus ("Waiver") für einseitige Präferenzen im Dienstleistungsbereich zu Gunsten der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs).

Außerdem wurde das seit 1998 geltende Zollmoratorium für elektronische Lieferungen regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung erfolgte im Juni 2022 im Rahmen der zwölften WTO-Ministerkonferenz.

Ab 2011 wurde plurilateral über ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TISA) verhandelt. Im Dezember 2016 wurden die Verhandlungen jedoch abgebrochen und seither nicht mehr aufgenommen.

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Multilaterale und EU-Handelspolitik: handelspolitik@bmaw.gv.at