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Lehrberufe mit A

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Augenoptik

Lehrzeit in Jahren: 3 1/2

Ausbildungsvorschriften: II 181/2000 II 177/2005

Prüfungsordnung: II 181/2000 II 177/2005

Lehrberufslexikon des AMS: Augenoptiker/Augenoptikerin

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKO: Augenoptiker/Augenoptikerin

Berufsprofil

  1. Technische Unterlagen lesen und anwenden
  2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  3. Erforderliche Materialien fachgerecht auswählen, beschaffen und überprüfen
  4. Arbeitsrichtlinien der Augenoptik unter Berücksichtigung des Gesundheitsrechtes sowie der sonstigen Rechte, Pflichten und gesetzlichen Vorschriften anwenden
  5. Sehhilfen auswählen, anfertigen und anpassen sowie die Kunden im Gebrauch und der Pflege von Sehhilfen unterweisen
  6. Sehschärfe prüfen und die dafür relevanten biometrischen Daten erheben sowie Kostenvorschläge entsprechend den ärztlichen Verordnungen erstellen
  7. Optische und meteorologische Instrumente handhaben und warten
  8. wirtschaftliche Zusammenhänge eines Augenoptikerbetriebes erfassen (Dokumentation von Aufträgen, Preisauszeichnung und Kalkulation, Kundenberatung)
  9. Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards ausführen

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at