Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Lehrberufe mit G

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten österreichischen Lehrberufes aus:

Buchstabennavigation

Gleisbautechnik

Lehrzeit in Jahren: 3

Ausbildungsvorschriften: II 180/2012 II 125/2016

Prüfungsordnung: II 180/2012 II 125/2016

Lehrberufslexikon des AMSGleisbautechnikerIn

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKOGleisbautechnikerIn

Berufsprofil

  1. Ausführen von Vermessungsarbeiten mittels berufsspezifischer Vermessungs- und Ortungsgeräte
  2. manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Werkstoffen wie Holz, Metall, Kunststoff und Beton
  3. Mitarbeiten beim Lagern und Transportieren von Materialien (einschließlich von Fertigteilen, Schüttgut, Gleis- und Weichenrosten) unter Beachtung der Schadensverhütung
  4. Ausheben von Baugruben und Künetten sowie Herstellen von Verbauten und Stützungen
  5. Herstellen von Fundamenten auch für Bahnsteigkanten sowie Versetzen von einfachen Beton- und Stahlbetonbauteilen
  6. Herstellen der verschiedenen Oberflächenbefestigungen und deren Unterbauten
  7. Herstellen des Oberbaues, wie Verlegen der Gleise und Weichen auf Planum, und Montieren von Gleisabschlüssen und Schienenausziehvorrichtungen
  8. Durchführen von Wartungs-, Entstörungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gleisanlagen (zB Regulieren von Spur-, Rillen-, Leitweiten und Stoßlücken) und an sonstigen Eisenbahnanlagen
  9. Herstellen von Eisenbahnübergängen und Eisenbahnkreuzungen
  10. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltstandards

Kontakt

Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at