Lehrberufe mit K
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten österreichischen Lehrberufes aus:
Buchstabennavigation
Kunststoffverfahrenstechnik Ausbildung ab 1. September 2022
Lehrzeit in Jahren: 3
Ausbildungsvorschriften: II 316/2022
Prüfungsordnung: II 316/2022
Berufsprofil
Fachliche Kompetenzbereiche:
1. Allgemeine Fach- und Methodenkompetenzen
Die Fachkraft kann die erforderlichen auftragsbezogenen Materialien auswählen, beschaffen, prüfen und aufbereiten. Sie handhabt die zu verwendenden Formen, Werkzeuge, Maschinen, Anlagen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe und hält diese instand. Darüber hinaus verfügt die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik über die Kompetenz, betriebsspezifische Anlagen oder Maschinen fachgerecht zu rüsten, anzufahren, zu betreiben, umzubauen und abzustellen. Dabei erfasst und dokumentiert sie technische Daten über den Arbeitsablauf und Arbeitsergebnisse. Die in Bearbeitungssystemen und in der Verarbeitung auftretenden Fehler, Mängel und Störungen kann sie systematisch eingrenzen, beseitigen und dokumentieren. Sie kann auch im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes Restprodukte fachgerecht wiederaufbereiten, recyceln und verwerten.
2. Halbzeugverarbeitung
Die Fachkraft kann Kunststoffe und Kunststoffhalbzeuge spanend und spanlos be- und verarbeiten. Sie wendet die für die chemische und thermische Verbindung von Kunststoffen erforderlichen Methoden an.
3. Werkstoffaufbereitung
Die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik kann Rohmaterialien nach vorgegebener Rezeptur mischen, homogenisieren und aufbereiten. Darüber hinaus verfügt sie über die Kompetenz, Materialien anhand von Datenblättern den Anforderungen des Produktionsprozesses entsprechend aufzubereiten und weiter zu verarbeiten.
4. Maschinentechnologie
Die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik kann Kunststoffprodukte unterschiedlicher Art unter Verwendung von branchenüblichen Verarbeitungstechniken wie z. B. Spritzguss, Extrusion, Thermoformen, Laminieren, Prototypenfertigung, Serienfertigung herstellen. Die dafür erforderlichen Temperaturprofile kann sie erstellen und interpretieren.
Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge, um ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für unternehmerisches Denken. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat und agiert kundenorientiert.
2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen
Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie
reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem
Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre
persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen
situationsgerecht. Darüber hinaus agiert sie nachhaltig und ressourcenschonend.
3. Digitales Arbeiten
Die Fachkraft im Beruf Kunststoffverfahrenstechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen
Vorgaben die für ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und
digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für
die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft im
Beruf Kunststoffverfahrenstechnik agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und
verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter
Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr
und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung.
Kontakt
Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at