Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Lehrberufe mit L

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten österreichischen Lehrberufes aus:

Buchstabennavigation

Luftfahrzeugtechnik

Lehrzeit in Jahren: 3 1/2

Ausbildungsvorschriften: II 128/2016

Prüfungsordnung: II 128/2016

Lehrberufslexikon des AMSLuftfahrzeugtechnik

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKO:  Luftfahrzeugtechnik

Berufsprofil

  1. Lesen und Anwenden technischer Unterlagen (auch in englischer Sprache)
  2. Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
  3. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Beurteilen von Arbeitsergebnissen und Anwenden von Qualitätsmanagementsystemen
  4. Ausführen von Arbeiten – Wartungstätigkeiten am Luftfahrzeug unter Berücksichtigung der einschlägigen Luftfahrzeugherstellerinstandhaltungsanweisungen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen und der einschlägigen Umweltstandards
  5. Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien unter Berücksichtigung der einschlägigen Luftfahrzeugherstelleranweisungen sowie luftfahrtspezifischer Normen
  6. Bearbeiten und Zusammenbauen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Komponenten sowie Einbauen, Justieren und Prüfen, Beurteilen des korrekten Zustandes in Abhängigkeit der Anweisungen des Herstellers sowie Beurteilen der korrekten Funktion dieser Komponenten in Luftfahrzeugen
  7. Demontieren, Montieren, Handhaben und Inbetriebnehmen von Luftfahrzeugsystemkomponenten an Luftfahrzeugen
  8. Instandhalten von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Komponenten und Baugruppen, Messen, Beurteilen und Prüfen berufstypischer physikalischer Größen
  9. Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Luftfahrzeugsystemkomponenten
  10. Erfassen und Erstellen der erforderlichen Dokumentationen sowie technischer Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse unter Berücksichtigung der national und international vorgegebenen Luftfahrtgesetze und Normen
  11. fachgerechtes Anwenden luftfahrtspezifischer Werkzeuge und Testeinrichtungen

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at