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Lehrberufe mit P

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Pflegeassistenz (AV)

Lehrzeit in Jahren: 3

Ausbildungsvorschriften: II 244/2023

Prüfungsordnung: II 244/2023

Berufsprofil

Grundsätze der professionellen Pflege:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegeassistenz

  1. handeln in allen Kompetenzbereichen gemäß pflegerischer und/oder ärztlicher Anordnung sowie unter Aufsicht und sind sich der Einlassungs- und Übernahmsverantwortung bewusst,
  2. übernehmen Verantwortung für die eigenen Handlungen, die von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder vom Arzt oder von der Ärztin übertragen worden sind,
  3. erkennen die Grenzen der eigenen Handlungsfähigkeit und sind bereit, diese zu reflektieren und die betreffende fachkompetente Person beizuziehen,
  4. kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die berufsrechtlichen und organisatorischen Vorgaben, agieren entsprechend und sind sich der Konsequenzen bei Verstößen bewusst,
  5. kennen den ICN-Ethikkodex (International Council of Nurses) für Pflegende, respektieren grundlegende ethische Prinzipien und Grundsätze und integrieren diese in die tägliche Arbeit,
  6. anerkennen, unterstützen und fördern das Recht auf Selbstbestimmung von pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und sonstigen nahestehenden Personen,
  7. erkennen ethische Dilemmata und Konfliktsituationen, sprechen diese gegenüber Vorgesetzten an,
  8. anerkennen grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention als handlungsleitend,
  9. sind sich der Bedeutung der eigenen bio-psycho-sozialen Gesundheit im Hinblick auf diesbezügliche Belastungen und Ressourcen bewusst und agieren entsprechend,
  10. anerkennen die Notwendigkeit von team- und berufsgruppenübergreifender Zusammenarbeit und handeln entsprechend und
  11. begegnen Menschen unvoreingenommen, empathisch und wertschätzend und respektieren deren Grundrechte.

Pflegeprozess:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegeassistenz

  1. wirken bei der Erhebung definierter pflegerelevanter Daten (z. B. Dekubitus, Sturz, Schmerz, Ernährung) im Rahmen des Einsatzes von standardisierten Pflege-Assessmentinstrumenten und/oder Risikoskalen mit,
  2. leiten (pflege)relevante Informationen hinsichtlich Lebensaktivitäten, Gewohnheiten, Sinneswahrnehmungen, Teilhabe, Familiensituation, Biographie und Arzneimittelreaktion an die jeweils Verantwortlichen weiter,
  3. unterstützen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei der Pflegeplanung durch Bereitstellung von Informationen und Einschätzungen über die zu pflegende Person und ihr soziales Umfeld,
  4. wirken bei der kontinuierlichen Beobachtung und Überwachung mit und
  5. erkennen Veränderungen im Pflegeverlauf.

Beziehungsgestaltung und Kommunikation:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegeassistenz

  1. reagieren auf Menschen insbesondere entsprechend deren Alter, Entwicklung, sozialem und kulturellem Hintergrund mit Empathie, Wertschätzung und Kongruenz und gehen auf sie zu,
  2. wenden allgemeine Grundprinzipien der Kommunikation reflektiert an,
  3. initiieren und beenden Beziehungen und Kommunikation durch Anwendung allgemeiner Kommunikationsregeln,
  4. kennen theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsformen,
  5. informieren zielgruppenspezifisch und überprüfen den Informationsgehalt beim Empfänger oder bei der Empfängerin,
  6. gestalten das Nähe-/Distanzverhältnis berufsadäquat,
  7. erkennen als Krise empfundene Veränderungen in der Betreuungssituation und
  8. erkennen die Notwendigkeit von Entlastungs-, Deeskalations-, Konflikt- und Beschwerdegesprächen, setzen Erstmaßnahmen, informieren Vorgesetzte und suchen Unterstützung bei fachkompetenten Personen.

Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik (Pflegeinterventionen):

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegeassistenz

  1. beobachten den Gesundheitszustand gemäß Handlungsanweisung,
  2. erkennen umfeldbedingte Gefährdungen des Gesundheitszustandes, (zB Gewalt in der Familie, gegenüber Frauen und Kindern, gefährliche Umgebung),
  3. führen übertragene Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durch, können Bedarfslagen (beeinflussende Faktoren, situative Befindlichkeit) erkennen,
  4. unterstützen und fördern die körperlichen, geistigen, psychischen und sozialen Ressourcen der unterschiedlichen Zielgruppen und erkennen Veränderungen,
  5. wenden im Rahmen der Mobilisation definierte Prinzipien, Techniken und Konzepte (z. B. Kinästhetik, basale Stimulation) sowie Mobilisationshilfen an,
  6. führen präventive Positionierungen (Lagerungen) unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmitteln durch, beobachten die Wirkung,
  7. führen übertragene komplementäre Pflegemaßnahmen durch,
  8. führen standardisierte Pflegemaßnahmen im Rahmen der präoperativen Vorbereitung durch,
  9. führen standardisierte Pflegemaßnahmen einschließlich Nasenpflege bei liegenden nasalen Magensonden und Sauerstoffbrillen gemäß Handlungsanweisung durch und erkennen Veränderungen,
  10. führen standardisierte präventive Maßnahmen durch und erkennen Anpassungsbedarf,
  11. wirken bei der Stärkung der Gesundheitskompetenz der unterschiedlichen Zielgruppen durch adäquate Informationsarbeit mit,
  12. instruieren Pflegeempfänger/innen sowie pflegende Angehörige und sonstige nahestehende Personen in der selbstständigen Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten (Grundtechniken),
  13. integrieren pflegende Angehörige und sonstige nahestehende Personen situativ in die übertragenen Pflegemaßnahmen und erkennen Unterstützungs- bzw. Entlastungsbedarf sowie Veränderungen und
  14. setzen Prinzipien vorgegebener, sich auf Selbstpflegeerfordernisse und Alltagskompetenzen im Bereich der Lebensaktivitäten beziehende Konzepte um (z. B. wahrnehmungs- und körperbezogene Konzepte, verhaltensorientierte Konzepte, Konzepte zur Erhöhung der Selbstkompetenz) und beobachten beeinflussende Faktoren und Reaktionen.

Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik (Mitwirkung bei medizinisch-diagnostischen und therapeutischen Aufgaben, einschließlich Notfall):

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegeassistenz

  1. erkennen Notfälle und lebensbedrohliche Zustände und setzen entsprechende Sofortmaßnahmen,
  2. führen standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahmen aus derKapillare im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik und Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Tests) durch,
  3. bereiten lokal, transdermal sowie über den Gastrointestinal- und/oder Respirationstrakt zu verabreichende Arzneimittel vor, dispensieren und verabreichen diese in stabilen Pflegesituationen, erkennen und melden beobachtbare Wirkungen bzw. Reaktionen,
  4. bereiten subkutane Injektionen von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln vor und verabreichen diese gemäß Handlungsanweisung,
  5. bereiten die Blutentnahme aus der peripheren Vene vor und führen diese, ausgenommen bei Kindern, durch,
  6. erheben und überwachen medizinische Basisdaten insbesondere Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage, Gewicht, Größe und Ausscheidungen, erkennen Abweichungen von der Norm und agieren adäquat,
  7. führen einfache Wundversorgungen durch, legen Stützverbände/-strümpfe, Wickel sowie Bandagen an und erkennen Veränderungen, die eine Rücksprache erforderlich machen,
  8. verabreichen Mikro- und Einmalklistiere und gewährleisten die Erfolgskontrolle,
  9. kontrollieren die korrekte Sondenlage und verabreichen Sondennahrung bei liegender Magensonde,
  10. saugen Sekret aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen ab, setzen gegebenenfalls erforderliche Sofortmaßnahmen,
  11. nehmen einfache Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen (z. B. Wickel, Auflagen, Licht, Cool-Pack) vor und beobachten deren Wirksamkeit,
  12. instruieren Pflegeempfänger/innen sowie pflegende Angehörige und sonstige nahestehende Personen in der Handhabung von ausgewählten Medizinprodukten, die einfach zu handhaben sind und
  13. führen therapeutische Positionierungen (Lagerungen) durch und beobachten deren Wirkung

Kooperation, Koordination und Organisation:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegeassistenz

  1. akzeptieren die Anordnung für übertragene medizinische und pflegerische Maßnahmen und lehnen jene ab, welche den eigenen Ausbildungsstand und die eigene Kompetenz überschreiten,
  2. übernehmen die Durchführungsverantwortung, korrespondierend mit Einlassungs- und Übernahmsverantwortung,
  3. geben entsprechende Rückmeldungen zu übernommenen und durchgeführten Maßnahmen,
  4. engagieren sich im inter-/multiprofessionellen Team gemäß Berufsbild und Rollendefinition sowie unter Berücksichtigung formeller und informeller Normen,
  5. richten die berufliche Rollenwahrnehmung und -übernahme auf die Aufgabe und Zielsetzung der Organisation aus,
  6. wirken am Schnitt-/Nahtstellenmanagement im definierten Ausmaß mit,
  7. bringen das erworbene klinische Praxiswissen in den interprofessionellen Diskurs ein,
  8. interagieren in Kenntnis unterschiedlicher Kompetenzbereiche verschiedener Gesundheits- und Sozial(betreuungs)berufe,
  9. sprechen offenkundige Probleme, Konflikte und Verbesserungspotentiale in der interprofessionellen Zusammenarbeit an,
  10. erkennen und minimieren Gefahrenpotentiale im unmittelbaren Arbeitsumfeld und wenden Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz an,
  11. sind sich insbesondere der gesundheitlichen Folgen bei Nichteinhaltung rechtlicher und organisatorischer Vorgaben (insb. Medizinproduktegesetz, Brandschutz oder Strahlenschutz) bewusst,
  12. minimieren physische, psychische und soziale Belastungen durch Anwendung von Grundprinzipien entsprechender Konzepte (z. B. Kinästhetik, Validation, Stressbewältigung) und Strategien,
  13. integrieren Hygienemaßnahmen in Kenntnis ihrer Bedeutung und Konsequenz settingspezifisch in das tägliche Handeln,
  14. sind mit Routinen und Standards im Umgang mit physischen und psychischen Übergriffen bzw. Gewalt vertraut, setzen situationsspezifisch die adäquaten Maßnahmen und informieren die vorgesetzte Stelle und
  15. wirken bei der Organisation von benötigten medizinischen und pflegerischen Verbrauchsmaterialien sowie Arzneimitteln mit.

Entwicklung und Sicherung von Qualität:

Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Pflegeassistenz

  1. besitzen kritisches Reflexionsvermögen und werfen Fragen auf,
  2. arbeiten gemäß Handlungsanweisung und sind sich der Bedeutung der Mitwirkung im Rahmen von Qualitäts- und Risikomanagement bewusst,
  3. sind sich der Wirkung des beruflichen Handelns auf das unmittelbare Umfeld bewusst und richten dieses entsprechend aus,
  4. sind sich der gesellschaftlichen Bedeutung von Pflege bewusst und engagieren sich im Rahmen des Möglichen für berufsrelevante Fragestellungen und
  5. übernehmen Verantwortung für die eigene berufliche und persönliche Weiterentwicklung durch Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der Qualität der Pflege.

Kontakt

Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at