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Lehrberufe mit P

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Prozesstechnik Ausbildung ab 1. Juni 2019

Lehrzeit in Jahren: 3 1/2

Ausbildungsvorschriften: II 138/2019

Prüfungsordnung: II 138/2019

Lehrberufslexikon des AMSProzesstechnik

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKOProzesstechnik

Berufsprofil

  1. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie z.B. von Skizzen, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Ablaufplänen, Bedienungsanleitungen, Wartungsplänen, Instandhaltungsplänen, Schaltplänen auch mittels mobiler Endgeräte
  2. Festlegen der Arbeitsschritte, der Arbeitsmittel und der Arbeitsmethoden
  3. Fachgerechtes Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien
  4. Planen des Einsatzes der Werkzeuge, Vorrichtungen und technischen Fertigungshilfen für Fertigungsmaschinen und Fertigungsanlagen
  5. Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe
  6. Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)
  7. Bedienen, Überwachen und Steuern der Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess und Durchführen von Prozesskontrollen
  8. Auswerten und Beurteilen von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall
  9. Erarbeiten von Prozessoptimierungen im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung z.B. durch den Einsatz von Assistenzsystemen wie Robotern, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsystemen
  10. Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität
  11. Anwenden der betriebsspezifischen Informations- und Kommunikationstechnik bzw. betriebsspezifischer Applikationen (z. B. ERP-Systeme, Logistiksysteme und Büroanwendungen zum Führen des Schichtprotokolls, für Dateneingaben, Störungsaufzeichnungen usw.)
  12. Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen)
  13. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards
  14. Protokollieren, Darstellen und Bewerten von Arbeitsergebnissen auch unter Anwendung digitaler Informations- und Kommunikationstechnik

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at