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Lehrberufe mit R

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Reinigungstechnik

Lehrzeit in Jahren: 3

Ausbildungsvorschriften: II 126/2015

Prüfungsordnung: II 126/2015

Lehrberufslexikon des AMSReinigungstechnik

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKOReinigungstechnik

Berufsprofil

  1. Beurteilen und Dokumentieren der zu bearbeitenden Flächen und deren Untergründe (Natur- und Kunststein, textile Beläge, Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen sowie aller sonstiger im Gebrauch befindlicher Oberflächen)
  2. Auswählen, Dosieren und Mischen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln (basierend auf der Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Oberflächen und des gewählten Reinigungsverfahren) sowie Neutralisieren
  3. Auswählen des entsprechenden Reinigungs- und Pflegeverfahren sowie der Geräte und Maschinen für die zu reinigenden Objekte (wie z.B. Innenbereiche und Außenbereiche von Bauwerken, Licht- und Wetterschutzanlagen, Verkehrsmittel, Verkehrseinrichtungen, Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, lebensmittelverarbeitende Betriebe, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen usw.)
  4. Bedienen, Warten und Pflegen der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen (wie z.B. Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponier-Maschinen, Scheuersaugautomaten) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen
  5. Reinigen und Pflegen der Innenbereiche von Gebäuden wie z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Möbel usw., der Außenflächen an Bauwerken (z.B. Gebäuden, Denkmäler), von Licht- und Wetterschutzanlagen (z.B. Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächern, Schwimmbadabdeckungen usw.), von Einkaufs- und Ausstellungsflächen und deren Einrichtungen (z.B.​​​​​​​ Lifte, Rolltreppen), Verkehrsmitteln und Verkehrseinrichtungen (z.B.​​​​​​​ U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparenten, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder sowie von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen (Gewerbe- und Industriereinigung)
  6. Desinfizieren von z.B.​​​​​​​ Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen sowie von Anlagen der Schwachstromtechnik wie z.B.​​​​​​​ Telefonanlagen, EDV-Anlagen usw.
  7. Durchführen der Arbeitsplanung in Abstimmung mit der Reinigungsorganisation sowie Mitwirken an der Personaleinteilung und beim Führen von Stundenlisten
  8. Mitwirken beim Beraten von Kundinnen und Kunden sowie beim Behandeln von Reklamationen
  9. Ausführen der Arbeiten unter Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung PSA (z.B.​​​​​​​​​​​​​​ Hautschutz, Atemschutz, Sicherheitsgeschirr) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Maschinen und von Normen und Umweltstandards sowie Sicherstellen der Einhaltung all dieser Maßnahmen

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at