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Nationalrat beschließt Steuerreform - wichtige Entlastung für Tourismus

Am 20. Jänner 2022 hat der Nationalrat die Ökosoziale Steuerreform beschlossen. Das Gesamtvolumen der Entlastung liegt bis 2025 bei über 18 Milliarden Euro. Für die Tourismuswirtschaft enthält die Reform mehrere wichtige Elemente, die ein gemeinsames Ziel haben: Die Entlastung unserer Betriebe, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich.

ÖW/Peter Burgstaller

Die ökosoziale Steuerreform enthält für die Tourismusbranche mehrere wichtige Elemente: Etwa die Anhebung des Grundfreibetrages beim Gewinnfreibetrag und Investitionsfreibetrag. Oder auch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge und die Einführung eines steuerlichen Freibetrags für die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens. Alle Maßnahmen haben ein gemeinsames Ziel: Die Entlastung unserer Betriebe, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich.

Die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform

  • Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 23 Prozent: Derzeit beträgt sie 25 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen. Beginnend mit 2023 wird die Körperschaftssteuer um 2 Prozent gesenkt – das heißt jeweils 1 Prozent im Jahr 2023 und 2024.
  • Als weitere Entlastungsmaßnahme für Betriebe wurde der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent angehoben. Damit werden insbesondere jene Unternehmen, die krisenbedingt Verluste erlitten haben, durch eigenkapitalstärkende Maßnahmen im Ausmaß von 50 Millionen Euro pro Jahr unterstützt.
  • Angelehnt an der Investitionsprämie wird ein Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungskomponenten in Höhe von bis zu 350 Millionen Euro geschaffen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 Prozent erhöht. Davon profitiert besonders die investitionsintensive Tourismusbranche.
  • Gerade die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie, Reise- und Veranstalterbranche haben oft viele kleinere Anschaffungen zu verzeichnen. Diese Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlagegutes, das nicht mehr als 800 Euro kostet, kann derzeit sofort unter dem Titel "geringwertiges Wirtschaftsgut" als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mit der ökosozialen Steuerreform wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grenze geringwertiger Wirtschaftsgüter führt ab dem Jahr 2023 – neben einer administrativen Entlastung – zu einer jährlichen Liquiditätssteigerung von bis zu 150 Millionen Euro.
  • Analog zur bereits bestehenden steuerbegünstigten Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde ein steuerlicher Freibetrag für Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens beschlossen. Unternehmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs beteiligen. Eine Beteiligung am Erfolg des Unternehmens stellt für beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wichtigen Motivationsfaktor dar und bewirkt eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen – dies ist gerade für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit massivem Mitarbeitermangel von Vorteil. Die Einführung des Freibetrages für Mitarbeitergewinnbeteiligungen im Jahr 2022 führt zu einer Entlastung von bis zu 125 Millionen Euro pro Jahr.
  • Zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer werden gesenkt. Mit 1. Juli 2022 wurde die zweite Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent, gesenkt. Die Senkung der zweiten Tarifstufe führt zu einer Entlastung von bis zu 2,15 Milliarden Euro pro Jahr. Die Senkung der dritten Tarifstufe (von 42 auf 40 Prozent) ab 1. Juli 2023 führt zu einer zusätzlichen Entlastung von bis zu 600 Millionen Euro pro Jahr. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Umsetzung dieser Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz.
  • Weiters wird der Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr sowie der Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr mit 1. Juli 2022 erhöht.
  • Mit der Reform wird auch für mehr Gerechtigkeit im Zuge einer fairen Besteuerung von Vermittlungsplattformen gesorgt, indem intensiv an einer internationalen Einigung (globale Steuerreform) gearbeitet wird. 

Weiterführende Informationen: