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Europäische Union

Seit 1995 ist Österreich Teil der Europäischen Union. Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht es, EU-weit wirtschaftlich tätig zu sein und macht Österreichs Tourismus zu einem Gewinner der europäischen Integration.

Flagge der EU
EU-Flagge, Foto Pixabay

Welche Auswirkungen die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union auf den Tourismus hat, finden Sie in der Broschüre "Tourismus und die Europäische Union" (zum Download unten).

EU-Rechtsgrundlage im Tourismus: Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 hat die EU die Kompetenz, im Bereich Tourismus die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren oder zu ergänzen – ohne eine Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften (Art. 195 AEUV).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Internationale Tourismusangelegenheiten