Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Europäische Union

Seit 1995 ist Österreich Teil der Europäischen Union. Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht es, EU-weit wirtschaftlich tätig zu sein und macht Österreichs Tourismus zu einem Gewinner der europäischen Integration.

Flagge der EU
EU-Flagge, Foto: Pixabay

Welche Auswirkungen die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union auf den Tourismus hat, finden Sie in der Broschüre "Tourismus und die Europäische Union" (zum Download unten).

EU-Rechtsgrundlage im Tourismus: Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 hat die EU die Kompetenz, im Bereich Tourismus die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren oder zu ergänzen – ohne eine Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften (Art. 195 AEUV).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Internationale Tourismusangelegenheiten