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Passagier- und Fahrgastrechte

Unterstützung für Passagiere im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugvehrkehr

ÖBB Nachtreisen
  Foto © Harald Eisenberger

Informationen über die Rechte von Passagieren im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr bietet das Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Als weiteres Service hat das BMK die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) eingerichtet, die unabhängig, einfach und kostenlos Passagieren und Fahrgästen zu ihrem Recht verhilft, wenn im Streitfall keine Einigung mit dem Beförderungsunternehmen erzielt werden konnte. Als Schlichtungsstelle sorgt die apf für rasche und verbindliche Lösungen und Entschädigungen.

Weiterführende Informationen

Information über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Logo apf
Link zur apf
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte