Gewerbliche Tourismusförderung des Bundes
Wesentlicher Eckpfeiler der nationalen Tourismusförderung ist die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes, die derzeit von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank abgewickelt wird. Derzeit läuft ein Neuausrichtungsprozess. Die neuen Richtlinien mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz sollen im ersten Quartal 2023 in Kraft gesetzt werden.

Die gewerbliche Tourismusförderung verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Hotellerie und Gastronomie durch die Unterstützung von Investitionen zu stärken. Die aktuellen Tourismus-Förderungs-Richtlinien des Bundes legen einen Schwerpunkt auf die Förderung von Investitionen zur Qualitätsverbesserung und Betriebsgrößenoptimierung. Darüber hinaus wird die Gründung und Übernahme von Tourismusunternehmen sowie die Umsetzung innovativer Projekte unterstützt.
Das Förderungsportfolio besteht aus Zuschüssen, geförderten Krediten und der Übernahme von Haftungen.
Bei den Förderungsmaßnahmen kommen neben Bundesmitteln auch Mittel der EU und des ERP-Fonds zum Einsatz.
Die Grundlage für die Gewährung von Förderungen und die Schadloshaltung der ÖHT für von ihr übernommene Haftungen durch die Republik Österreich bildet das KMU-Förderungsgesetz vom 20.8.1996 idgF und die auf Basis dieses Gesetzes erlassenen Richtlinien:
- TOP-Tourismus-Impuls-Förderung 2014 - 2020
- Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014 – 2020
Die folgende Übersicht informiert über die wesentlichen Zielsetzungen der einzelnen Förderungsprogramme und die Kombinationsmöglichkeit mit der Übernahme von Haftungen. Details zu den Programmen sowie zur Beantragung der Förderungen finden Sie auf der Website der ÖHT.
TOP A Investition
Ziel: Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, Verbesserung des touristischen Angebots, Forcierung der Saisonverlängerung, Sicherung der Beschäftigungslage
Einreichung: laufend möglich
TOP B Jungunternehmer
Ziel: Unterstützung der Gründung und Übernahme von Unternehmen
Einreichung: laufend möglich
Übernahme von Haftungen √
TOP C Innovation
Ziel: Entwicklung und Umsetzung von innovativen Einzel- und Kooperationsvorhaben (Leuchtturmprojekten)
Einreichung: nach Veröffentlichung eines Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen
TOP D Restrukturierung
Ziel: Wiederherstellung der Rentabilität sowie Verbesserung der Finanzstruktur wesentlicher Angebotsträger
Übernahme von Haftungen √
Einreichung: laufend möglich
Die ÖHT ist auch Treuhandbank für das ERP-Tourismus-Programm. Vom ERP-Fonds werden jährlich Kreditmittel zur Verfügung gestellt, damit Tourismusprojekte mit günstigen ERP-Krediten finanziert werden können. Die beim für Tourismus zuständigen Bundesministerium angesiedelte ERP-Fachkommission für Tourismus entscheidet über die Vergabe von ERP-Fondsmitteln. Die Grundlage bildet das ERP-Fonds-Gesetz vom 1.1.1975 idgF und die diesbezügliche Richtlinie.
Auch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung wickelt Förderungsaktionen - vor allem im Garantiebereich - ab, die dem Tourismus zugutekommen können.
Weiterführende Informationen
- TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien (PDF, 765 KB) (nicht barrierefrei)
- Haftungs-Richtlinie 2014-2020 (PDF, 468 KB) (nicht barrierefrei)
- Österreichische Hotel- und Tourismusbank
- ERP Fonds / Austria Wirtschaftsservice (aws)
- Wirtschaftsservice Burgenland AG (Wibag)
- Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF)
- Niederösterreichischer Wirtschafts- und Tourismusfonds
- ECO PLUS Niederösterreichs Regionale Entwicklungsagentur
- Wirtschaftsförderung OÖ
- Wirtschaftsförderung Salzburg
- Tourismusförderung Land Steiermark
- Wirtschaftsförderung Tirol
- Tourismuspolitik Vorarlberg
- Wirtschaftsagentur Wien
- Förderdatenbank der Wirtschaftskammer