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Gewerbliche Tourismusförderung des Bundes

Durch die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes werden Investitionsprojekte von KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt. Auf diese Weise setzt der Bund bereits seit vielen Jahren gezielt tourismuspolitische Impulse. Die Abwicklung erfolgt durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH.

Ausblick von einer Holzterrasse auf die verschneiten Berge

Die Grundlage für die Gewährung von Förderungen und die Schadloshaltung der OeHT für von ihr übernommene Haftungen durch die Republik Österreich bildet das KMU-Förderungsgesetz vom 20.8.1996 idgF sowie die auf Basis dieses Gesetzes erlassenen Richtlinien:

Die folgende Übersicht informiert über die wesentlichen Zielsetzungen der einzelnen Förderungsrichtlinien. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH.

Tourismus-Investitions-Richtlinie

Ziele der Tourismus-Investitions-Richtlinie sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Einreichung: laufend über das OeHT-Kundenportal möglich

Jungunternehmer-Richtlinie

Ziel der Jungunternehmer-Richtlinie ist die Unterstützung der Gründung- und Übernahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Einreichung: laufend über das OeHT-Kundenportal möglich

Haftungs-Richtlinie

Ziel der Haftungs-Richtlinie ist es, den Zugang zu Fremdkapital für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu erleichtern.

Einreichung: laufend über das OeHT-Kundenportal möglich

Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie

Das Ziel der Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie besteht darin, kleine und mittlere Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und eine langfristige Erfolgschance haben, sich aber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen.

Einreichung: laufend über das OeHT-Kundenportal möglich

Die OeHT ist auch Treuhandbank für das ERP-Tourismus-Programm, sodass bei den Förderungsmaßnahmen neben Bundesmitteln auch Mittel des ERP-Fonds zum Einsatz kommen können. Vom ERP-Fonds werden jährlich Kreditmittel zur Verfügung gestellt, damit Tourismusprojekte mit günstigen ERP-Krediten finanziert werden können. Die Entscheidung über die Vergabe von ERP-Fondsmitteln erfolgt über die ERP-Fachkommission für Tourismus. Die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen bilden das ERP-Fonds-Gesetz vom 1.1.1975 idgF und die diesbezügliche Richtlinie. 

Auch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung wickelt Förderungsaktionen - vor allem im Garantiebereich - ab, die dem Tourismus zugutekommen können.

Fakten zur Gewerblichen Tourismusförderung

Zum Video "Fragen und Antworten zu den Richtlinien der gewerblichen Tourismusförderung“ auf YouTube.

Zum Video "Der neue Nachhaltigkeitsbonus in der Tourismusförderung" auf YouTube.

Weiterführende Informationen