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Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung

Die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung ist im Regierungsprogramm 2020-2024 und im "Plan T" verankert. Daraus abgeleitete Schwerpunkte sind die Stärkung von familien- und inhabergeführten Betrieben, die Schaffung von Anreizen zur Eigenkapitalbildung sowie die Ausrichtung der neuen Richtlinien auf eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Tourismuswirtschaft.

Wasserfall über moosüberzogenen Felsen

Der Neuausrichtungsprozess wurde im Jahr 2019 als breit angelegter Stakeholderprozess begonnen. Nach einer pandemiebedingten Unterbrechung konnte der Prozess 2021 unter geänderten Rahmenbedingungen wiederaufgenommen werden. Die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes soll mit den neuen Schwerpunkten aktuellen tourismuspolitischen Herausforderungen begegnen und dazu beitragen, dass die Branche nach der COVID-19-Krise für die Zukunft gestärkt werden kann.

Eckpunkte der neuen Richtlinien

  • Bewährte Förderungsinstrumente des KMU-Förderungsgesetzes bleiben auch weiterhin Zuschuss, geförderter Kredit und Haftung
  • Zentraler Bestandteil in der Neugestaltung des Zuschussinstruments, ist der sogenannte "Nachhaltigkeitsbonus". Dieser wird künftig mit dem geförderten Kredit kombiniert und fokussiert auf drei Dimensionen:

Dimension Ökologie

  • Incentivierung von Investitionen im Bereich Umwelt und Ressourcenschonung, z.B. thermische Sanierung, Umstieg Heizsystem auf erneuerbare Energieträger, Einbau energieeffizienter Geräte, Entsiegelungsmaßnahmen

Dimension Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Regionen

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Errichtung von Unterkünften und sonstigen Einrichtungen, Einrichtungen zur Kinderbetreuung, auch überbetrieblich im Rahmen von Kooperationen
  • Regionen: Förderung von Investitionen von Kooperationen mit lokalem Mehrwert; Förderung der Leerstandsaktivierung

Dimension Wirtschaft

  • Erleichterung von Betriebsübergaben: Jungunternehmerförderung gemeinsam mit Bundesländern, Zuschuss für begleitende Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen; Restrukturierung zur Vorbereitung einer Betriebsübergabe
  • Digitalisierung: Förderung für aktivierungsfähige Investitionen in Hard- und Software zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Prozessen, zur Verbesserung der IT- und Cybersecurity, digitale Transformation von Verkaufs- und Vertriebsprozessen, usw.
  • Stärkung der Resilienz durch Anreiz zur Eigenkapitalbildung
    • "Equity-Growth"-Maßnahme: durch Verkauf nicht-betriebsnotwendigen Vermögens oder auf sonstige Weise wird Eigenkapital für den Betrieb aufgebracht; im selben Ausmaß stellt der Bund eine Haftung zur Verfügung, mit der bestehende Verbindlichkeiten des Betriebes neue geordnet werden können.
  • Zeitplan: die neuen Förderungsrichtlinien sollen im ersten Quartal 2023 in Kraft treten

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