Projektaufruf zu "Balanced Tourism" - Frist bis 31. Juli 2024 verlängert
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft lobt insgesamt 500.000,00 Euro an Förderungsmitteln aus, um die Identifikation und Beschreibung von "Unbalanced Tourism" sowie die anschließende Erarbeitung von Konzepten und Gegensteuerungsmaßnahmen zu unterstützen.
Im ausführlichen Projektaufruf (= Call) sind die formalen Bedingungen hinsichtlich Förderungswerber, Förderungsgegenstand, Förderungsumfang, Projektlaufzeit und Auswahlverfahren, die für die Teilnahme an der Förderaktion gelten, zusammengefasst.
Einreichstelle und Frist
Förderungsansuchen können bis spätestens 31. Juli 2024 (es gilt das Datum des Poststempels) eingereicht werden. Das unterfertigte Förderungsansuchen samt allen erforderlichen Beilagen ist per Post (oder elektronisch gefertigt per Mail) zu übermitteln an das
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abt. VIII/4 - Tourismus-Förderungen, z.H. Frau AL Mag. Martina Titlbach-Supper, Stubenring 1, 1010 Wien, E-Mail der Abteilung VIII/4
Erforderliche Unterlagen
Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsansuchen berücksichtigt. Von den Förderungswerbern sind daher die folgenden Unterlagen fristgerecht vorzulegen:
- Vollständig ausgefülltes und firmenmäßig gefertigtes Antragsformular (PDF, 329 KB)
- Grundkonzept des Vorhabens
- Letzt verfügbarer Jahresabschluss
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug bzw. Ergänzungsregisterauszug
- Organisationsstatut (z.B. Gesellschaftsvertrag, Vereinsstatuten, Satzung)
- Bei Kooperationen: ARGE- bzw. Kooperationsvertrag
- Unterstützungsschreiben der Gemeinde und/oder des Tourismusverbandes (PDF, 44 KB)
- De-minimis Erklärung (PDF, 120 KB)
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Weitere Informationen
Förderungscall: Unterstützung für nachhaltig ausgewogenen Tourismus (PDF, 134 KB)