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Neuregelung der Rot-Weiß-Rot-Karte

Hotelgäste im Restaurant

Die Arbeitsmarktsituation ist eine der größten Herausforderungen der Tourismusbranche. Da die Tourismusbranche in den letzten Jahren stetig gewachsen ist, wurden auch schon vor der Corona-Pandemie im Tourismus zahlreiche Fachkräfte gesucht. Daher sind qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten für den touristischen Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Mit der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte und weiteren Erleichterungen für den Einsatz von Saisonarbeitskräften setzte die Bundesregierung wichtige Schritte, um dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Davon wird auch der Tourismus profitieren!

Wichtigste Neuregelungen der RWR-Karte für den Tourismus

Durch Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), die mit 1. Oktober 2022 in Kraft getreten sind, wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Drittstaaten erleichtert sowie das Zulassungsverfahren durch Digitalisierung vereinfacht und beschleunigt. Vor allem durch eine Ausweitung der Stammsaisonierregelung und die Möglichkeit, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Stammmitarbeiter weiter zu halten, können Betriebe langjährige Arbeitskräfte weiterhin beschäftigen. Auch die Umstellung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen wird zur Entlastung am Arbeitsmarkt beitragen. Mit der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte sollen qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte rascher und einfacher Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bekommen und entsprechend entlohnt werden.

Weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte:

Die Sprachkenntnisse Spanisch, Französisch, Italienisch, Bosnisch, Kroatisch sowie Serbisch künftig mittels Punktesystem stärker gewichtet, gleichzeitig wird das erforderliche Sprachniveau bei der Stammmitarbeiter-Regelung für die Inanspruchnahme der RWR-Karte abgesenkt und somit der Realität im heute üblichen Arbeitsalltagsgebrauch angepasst.

Durch eine bereits erfolgte Erhöhung des Saisonierkontingents um weitere 1.000 Personen sowie die Aufnahme von weiteren Tourismusberufen in die Mangelberufsliste, konnten noch zusätzliche Erleichterungen für den touristischen Arbeitsmarkt erzielt werden.

Neue Regelungen im Überblick

  • Erhöhung des Saisonierkontingents

    • Durch eine nochmalige Änderung der Saisonkontingentverordnung im Jänner 2023 konnte eine Erhöhung des Saisonierkontingents für den Tourismus erreicht werden.

    • Insgesamt 3.389 Saisonarbeitskräfte stehen für den Tourismus nun zur Verfügung, wobei dieses Kontingent zu Saisonspitzen um bis zu 50 Prozent überschritten werden darf.
  • Stammsaisonierregelung

    • Die seit 1. Jänner 2022 geltende Stammsaisonierregelung wurde mit 1. Oktober 2022 in ein flexibleres und dauerhaftes System übergeführt.
    • Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren im selben Wirtschaftszweig jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Kontingenten befristet beschäftigt waren und sich bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice registrieren lassen, können unabhängig von Kontingenten Beschäftigungsbewilligungen erhalten.
  • Stammmitarbeiterregelung für langjährige Saisoniers

    • Jene Saisonarbeitskräfte, die bereits seit mehreren Jahren Saisonarbeit in einem Betrieb geleistet haben, erhalten ungeachtet ihres Alters und ihrer Qualifikation eine Rot-Weiß-Rot-Karte für eine Beschäftigung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber.
    • Als Stammmitarbeiter gelten Saisonarbeitskräfte, die über zwei Kalenderjahre als registrierte Stammsaisoniers mindestens sieben Monate pro Kalenderjahr im selben Wirtschaftszweig beschäftigt waren.
    • Um als Stammmitarbeiterin bzw. Stammmitarbeiter aufgenommen werden zu können, braucht es außerdem ausreichende Deutschkenntnisse (A2) sowie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
  • Servicestelle für Rot-Weiß-Rot-Karte

    • Erstmals wurde eine Servicestelle für die RWR-Karte eingeführt. Die Austrian Business Agency (ABA) – Unit "Work in Austria" fungiert dabei als Plattform für die Beratung und Hilfestellung bei der Zulassung von Fach- und Schlüsselkräften im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten Verfahrens und erhält dabei auch das Recht auf Akteneinsicht.
    • Dadurch erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller im Zuge des Antragstellungsverfahrens Unterstützung und Information.
  • Fachkräfte in Mangelberufen

    • Als Mangelberuf gelten jährlich neu festgelegte Berufe, für die bundesweit oder in bestimmten Bundesländern pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind.
    • Die diesjährige Mangelberufsliste wurde um den Beruf Kellnerin bzw. Kellner und bestimmte Gaststättenfachberufe ergänzt.
    • Für Fachkräfte in Mangelberufen werden für den Nachweis einer Berufsausbildung im Mangelberuf nun einheitlich 30 Punkte vergeben.
    • Die Punktevergabe erfolgt unabhängig davon, ob für den beantragten Beruf eine Lehrausbildung, der Abschluss einer berufsbildenden Schule oder ein Studium erforderlich ist.
    • Um das Kriterium der ausbildungsadäquaten Berufserfahrung besser berücksichtigen zu können, soll künftig die Vergabe von Punkten pro Halbjahr und nicht wie bisher pro Jahr erfolgen. Somit können zwei Punkte pro Jahr Berufserfahrung erreicht werden, wobei die Berufserfahrung in Österreich noch höher bewertet wird.
  • Sonstige Schlüsselkräfte

    • Die Gehaltsuntergrenze für Schlüsselkräfte über 30 Jahre soll gesenkt werden und liegt nun bei allen Altersgruppen bei derzeit 2.835 Euro, das sind 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
    • Die Berufserfahrung wird auch bei einer anderen Ausbildung angerechnet.
    • Gleiche Punkteanzahl für Englisch- und Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
    • Die Punktevergabe für den Nachweis der Berufserfahrung erfolgt zukünftig pro Halbjahr statt pro Jahr.

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