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Kocher/Totschnig: Verbesserungen beim ArbeitnehmerInnen-Schutz in Land- und Forstwirtschaft Gemeinsame Einigung mit Sozialpartnern – dazugehörige Verordnungen werden heute erlassen – deutliche Verwaltungsvereinfachung

Der Schutz der rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft steht im Fokus des Landarbeitsgesetzes (LAG). Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft erlässt heute neun Verordnungen zum Landarbeitsgesetz, die wichtige Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bringen und zu erhöhter Arbeitssicherheit und effektiverem Gesundheitsschutz beitragen sollen. "Die Verordnungen wurden in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erarbeitet und werden sowohl von Arbeitnehmer- als auch von der Arbeitgeberseite mitgetragen. Es erfolgt eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, weil die bisherigen – nur auf Landesebene geltenden – Verordnungen zu bundeseinheitlichen Verordnungen zusammengefasst werden", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher einleitend.

Die neuen, in ganz Österreich geltenden Vorschriften regeln mehrere arbeitsrechtliche Aspekte in der Land- und Forstwirtschaft. Beispielsweise werden in der Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung konkrete Vorgaben für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgelegt. "Diese Verordnung markiert einen wichtigen Schritt für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Gemeinsam mit den Sozialpartnern haben wir damit einheitliche Standards geschaffen, die den Schutz vor spezifischen Gefahren in diesem Sektor stärken werden. Denn die Gesundheit und Sicherheit aller, die tagtäglich einen Beitrag zur heimischen Landwirtschaft leisten, muss stets gewährleistet sein", so Kocher.

Landwirtschaftsminister Totschnig: "Insbesondere bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Jugendarbeitsschutzverordnung werden die spezifischen Anforderungen und Ausbildungsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt. Damit wird den Jugendlichen in deren praktischer Berufsausbildung das beste Rüstzeug für ihre berufliche Zukunft mitgegeben. Ich freue mich über diesen praktikablen Weg der Vereinheitlichung. Mit diesen neun Verordnungen wird ein weiterer Schritt für die bundesweite Vereinheitlichung des Landarbeitsrechts gesetzt."

Die land- und forstwirtschaftliche Bildschirmarbeitsverordnung soll auch im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zu einer ergonomischeren Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen führen. Sie sieht außerdem spezielle Sehhilfen bei Bedarf sowie zusätzliche Pausen bei Bildschirmarbeit vor. "Vor allem vor dem Hintergrund der Digitalisierung nimmt die Bildschirmarbeit auch in der Land- und Forstwirtschaft stetig zu. Um die damit einhergehenden negativen Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu minimieren, legen wir mit der land- und forstwirtschaftlichen Bildschirmarbeitsverordnung einen Schwerpunkt sowohl auf präventive als auch auf unterstützende Maßnahmen", so Kocher abschließend.

Darüber hinaus wird die Dokumentationspflicht für Gefahrenverhütung konkretisiert und es werden klare Anforderungen für die sichere Nutzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel eingeführt. Auch die Verordnungen zu elektromagnetischen Feldern, Lärm und Vibrationen und optischer Strahlung tragen dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich vor gesundheitlichen Risiken geschützt sind.

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Presseabteilung – Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at