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Kocher: Lohn statt Taschengeld ist wichtige Maßnahme für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Arbeits- und Wirtschaftsminister begrüßt Investitionen in entsprechende Pilotprojekte – Bundesregierung stellt zusätzlich 36 Millionen Euro bereit

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zur Förderung der Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verschrieben. Dabei geht es sowohl um die Förderung einer Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt als auch um eine faire Entlohnung betroffener Personen, die in Werkstätten arbeiten. Die Bundesregierung stellt nun insgesamt bis zu 36 Millionen Euro zur Verfügung, um entsprechende Pilotprojekte der Bundesländer zu finanzieren. Davon werden 6 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) für zusätzliche Förderangebote im AMS bereitgestellt, um die Zielgruppe verstärkt unterstützen zu können.

"Als Arbeitsminister ist es mein Ziel, Beschäftigungschancen vor allem für Menschen mit Behinderung zu erweitern und den Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist ein echter fairer Lohn für Tätigkeiten am Arbeitsmarkt anstelle eines Taschengelds in Werkstätten. Das BMAW hat gemeinsam mit dem BMSGPK bereits einen Diskussionsprozess in diese Richtung gestartet und das AMS hat bisher schon viele Unterstützungsmaßnahmen angeboten; mit den neuen budgetären Mitteln in der Höhe von 36 Millionen Euro für entsprechende Pilotprojekte setzen wir nun die Umsetzung fort."

Derzeit arbeiten ca. 28.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten der Bundesländer. Jene Personen erhalten momentan meistens ein Taschengeld für ihre Arbeit. Dadurch sind sie nicht kranken- und pensionsversichert und haben auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Betroffene bekommen später dadurch keine Pension und sind nur über die Sozialhilfe oder ihre Eltern krankenversichert. Das soll sich rasch im Rahmen einer Systemumstellung ändern, die jedoch gute Vorbereitung, die Einbindung aller Stakeholder und die Erarbeitung und Umsetzung von Pilotprojekten bedarf.

"Nachdem wir mit Jahresbeginn die Neuregelung der Arbeitsunfähigkeit von Jugendlichen unter 25 Jahren umgesetzt und damit für junge Menschen mit Behinderungen den Zugang zu AMS Angeboten sichergestellt haben, soll nun ein weiterer Schritt für mehr inklusive Beschäftigung folgen. Eine gute Vorbereitung und die Erarbeitung strukturierter Umsetzungsschritte unter Einbindung aller betroffenen Stakeholder ist bei weitergehenden Systemumstellungen unbedingt notwendig. Ich begrüße daher die Etablierung von Pilotprojekten, die es ermöglichen, neue Lösungen abseits des seit vielen Jahrzehnten bestehenden Systems der Tagesstrukturen anzubieten. Das ist ein wesentlicher Schritt, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen", betont Kocher abschließend.

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Presseabteilung - Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at