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Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Bestehende Barrieren abbauen und die arbeitsrechtliche Situation verbessern

„Menschen mit Behinderung sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und auch am Arbeitsmarkt unverzichtbar. Daher ist es wichtig, Barrieren abzubauen, die Situation von Jugendlichen differenzierter zu betrachten und die arbeits- und sozialrechtliche Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern“, so Arbeitsminister Martin Kocher nach dem ersten Inklusionsgipfel mit Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Organisationen für Menschen mit Behinderung. „Der heutige Austausch ist Ausgangspunkt für einen Arbeits- und Austauschprozess, der unter breiter Beteiligung aller zuständigen Schnittstellen geführt werden muss“, betonte Kocher.

Inklusion am Arbeitsmarkt ist eine der großen Herausforderung der heutigen Zeit. Zugleich zeigen internationale Erfahrungen, dass die Digitalisierung und der Wandel der Arbeitswelt viele neue Möglichkeiten des Arbeitens und neue Berufsbilder eröffnen, in denen die besonderen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung mehr als gefragt sind. So sind etwa Autisten als Informatik-Berater tätig, Blinde mit „sehenden Händen“ ertasten Krebsgeschwüre, Menschen mit Down-Syndrom arbeiten mit Senioren.

Derzeit sind rund 12.900 Menschen mit Behinderungen beim AMS arbeitslos gemeldet. Diese Personen bilden jedoch nicht die gesamte Breite der Zielgruppe ab. Auf Grund der Heterogenität der Zuständigkeiten fehlen statistische Daten zur gesamten Arbeitsmarktinklusion. Zudem gibt es Verbesserungsbedarf bei der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation von Menschen mit Behinderung. Drei konkrete Themen wurden daher heute besprochen:

  1. In Zukunft soll die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung besser abgebildet und bewertet werden.
  2. Die Situation von Jugendlichen soll differenzierter betrachtet werden.
  3. Betroffene sollen künftig Lohn statt Taschengeld erhalten. Das Arbeitsministerium wird hier seinen Beitrag insbesondere in der Frage des anwendbaren Arbeitsrechts leisten.

Man sei sich einig, dass mehr getan werden müsse, um die Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt auszuweiten, so Kocher: „Mein Ziel ist es daher, die Chancen zu erweitern, bestehende Barrieren am Arbeitsmarkt abzubauen und eine bessere Teilhabe zu ermöglichen.“