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Weißbuch zur Gewährung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten

Start des Konsultationsprozesses

Die Europäische Kommission hat am 17. Juni 2020 ein Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten veröffentlicht. In einer bis zum 23. September 2020 laufenden öffentlichen Konsultation besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme bei der Europäischen Kommission einzubringen. In Österreich soll eine breite Diskussion gestartet werden, um im Rahmen des Stellungnahmeprozesses einen fundierten Beitrag bei der EK einbringen zu können.

Geänderte Rahmenbedingungen im globalen Wettbewerb

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort setzt sich für die Schaffung eines umfassenden rechtlichen Rahmens ein, der die geänderten globalen Wettbewerbsbedingungen besser widerspiegelt. Es bedarf geeigneter und effizienter Instrumente, um zu verhindern, dass europäische Unternehmen von dem bestehenden globalen Ungleichgewicht geschädigt werden. Unternehmen aus Drittstaaten werden zum Teil massiv staatlich gefördert, oder stehen gar im Eigentum eines Drittstaates, und profitieren von einem geringeren regulatorischen Druck. Diese treten dann in Wettbewerb mit streng kontrollierten europäischen Unternehmen, während Subventionen durch EU-Mitgliedstaaten dem weltweit strengsten Regime unterliegen. Um einen Wettlauf an Subventionen und damit unfaire Bedingungen am Markt zu verhindern, gibt es bislang – abgesehen von den Ausgleichszöllen, die gegen schädigende Importe subventionierter Waren aus Drittstaaten verhängt werden können –  keine derartige Kontrolle iZm Subventionen, die von Staaten außerhalb der EU stammen. 

Inhalt des Weißbuchs

Das Weißbuch der Europäischen Kommission hat nun genau diese Problematik der Subventionen aus Drittstaaten im Fokus. Im Konsultationsprozess schlägt die EK nun drei Module vor: Das erste Modul ist der generelle Teil und behandelt die Einführung eines Instruments zur Untersuchung von Subventionen durch Drittstaaten durch eine Art ex post Kontrolle. Die Untersuchung von Investitionen mithilfe von ausländischen Subventionen steht im Mittelpunkt des zweiten Moduls, während das dritte Modul mögliche Marktverzerrungen durch subventionierte Bieter im Vergabeverfahren abdecken soll.

Unbeschadet der direkten Einbringungsmöglichkeit bei der EK laden wir zur Stellungnahme an das BMDW bis zum 4.9.2020 an das Postfach wettbewerbspolitik@bmaw.gv.at ein, damit das Meinungsbild in Österreich bei der Abgabe der Stellungnahme zutreffend eingeschätzt werden kann.

Weitere Informationen

Weißbuch der Europäischen Kommission

Kontakt

Abteilung Wettbewerbspolitik und -recht: wettbewerbspolitik@bmaw.gv.at