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Tourismusförderung und EU-Kofinanzierung

Durch das BMAW direkt gefördert werden touristische Vorhaben, an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht, die einen Beitrag zum wirtschaftlichen Fortschritt leisten und über den Interessensbereich eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen. Rechtsgrundlage sind die "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" vom 22. August 2014 idgF.

Eine Frau und ein Mann wandern in den Bergen

Wichtigstes Beispiel ist die Förderung der alpinen Infrastruktur über den Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ). Die Förderungsmittel werden für die umweltgerechte Sanierung der Schutzhütten sowie für die Erhaltung des Wanderwegenetzes eingesetzt.

Kofinanzierung von EU-Projekten

In der EU-Programmperiode 2014-2020 setzt das Tourismusministerium Tourismus-Förderungsmittel für die nationale Kofinanzierung von EU-Projekten mit besonderer touristischer Bedeutung ein.

Im Bereich der EU-kofinanzierten Förderungen können vor allem innovative Tourismusprojekte ("Leuchtturmprojekte") aus dem Österreichischen Programm für Ländliche Entwicklung (LE 14-20) unterstützt werden. In der laufenden Periode sind Projektvorhaben nur im Wege veröffentlichter Projektaufrufe einzureichen und einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Für nähere Informationen dazu darf auf das Österreichische Programm LE 14 - 20 verwiesen werden.

Für Informationen zur Kofinanzierung von Tourismusprojekten durch andere EU-Programme, wie z.B. Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit - ETZ (INTERREG) und EFRE/IWB, darf auf die ÖROK als Kontaktstelle verwiesen werden. 

Weiterführende Informationen