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Für mehr Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Jahr 2022 brachte wichtige Neuerungen und Maßnahmen im Arbeitsrecht

Zusammenhalt

Ein zentraler Bereich im Arbeitsrecht ist der Arbeitsschutz. Viele Regelungen und Maßnahmen haben in diesem Jahr das Thema Gesundheitsschutz von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern betroffen. So wurde etwa mit einer Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) die rechtliche Grundlage zur Unterstützung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner durch einen arbeitsmedizinischen Fachdienst (AFa) geschaffen. Die ASchG-Novelle soll eine ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Betreuung ohne qualitative Einschränkungen ermöglichen und Entlastung für die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner bringen. Der Einsatz eines arbeitsmedizinischen Fachdienstes wurde damit auch bei arbeitsmedizinischen Begehungen in kleineren Bürobetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten ermöglicht. Präventionszentren der Unfallversicherungsträger können ebenfalls den AFa zur Kleinbetriebsbetreuung in Bürobetrieben einsetzen.

Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie 

Schwangere Frau am Arbeitsplatz

Einige arbeitsrechtliche Maßnahmen waren in diesem Jahr der Corona-Pandemie geschuldet – etwa die Dienstfreistellung für Risikogruppen oder die Sonderfreistellung für Schwangere. Beide Maßnahmen wurden aufgrund der rückläufigen Infektionszahlen und der allgemeinen Lockerung aller Corona-Schutzmaßnahmen über die Sommermonate eingestellt. Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, wird die Möglichkeit der Risikogruppenfreistellung bis April 2023 verlängert.

Wo die berufliche Tätigkeit im Homeoffice erledigt werden kann und eine Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin nachgegangen werden. Können diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden, kommt die Dienstfreistellung zur Anwendung. Sie dient als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine COVID-19-Erkrankung fürchten müssen. Die Kosten für die Freistellung werden dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu 100 Prozent ersetzt.

Um schwangere Arbeitnehmerinnen bestmöglich vor Corona zu schützen, gab es 2022 einen Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen. Die Regelung betraf zum Beispiel schwangere Kindergartenpädagoginnen, Masseurinnen oder Kosmetikerinnen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen hatten diese Arbeitnehmerinnen Anspruch auf die Sonderfreistellung. Damit wurde das Risiko, dass werdende Mütter am Arbeitsplatz einer Infektion mit dem Corona-Virus ausgesetzt sind, vermindert. Betriebe, die Betroffene freistellten, haben die Kosten für die Freistellung zur Gänze rückerstattet bekommen. Der Anspruch auf Sonderfreistellung für Schwangere ist mit 30.6.2022 ausgelaufen.

Junge Frau mit Kindern arbeitet am Laptop im Homeoffice

Damit Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen können, wenn diese coronabedingt die Schule oder den Kindergarten nicht besuchen, wurde zu Beginn der Pandemie die Sonderbetreuungszeit eingeführt – und verlängert. Phase 6 des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit ist mit Ende des vergangenen Schuljahres ausgelaufen. Seit Schulbeginn gibt es wieder einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit. Phase 7 der Sonderbetreuungszeit orientiert sich an der Verkehrsbeschränkungsverordnung des Gesundheitsministeriums und gilt bis Jahresende. Ab 1.1.2023 wird Phase 8 der Sonderbetreuungszeit bis Semesterende in Kraft treten. Die inhaltlichen Voraussetzungen bleiben gleich wie in Phase 7.

Muskel- und Skeletterkrankungen als Schwerpunktthema der Arbeitsinspektion

Der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist auch die Hauptaufgabe der Arbeitsinspektion. Schwerpunktthema in diesem Jahr waren die Muskel- und Skeletterkrankungen. Denn arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen sind trotz vielfältigster Präventionsbemühungen weit verbreitet und gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen in Europa. Muskel- und Skeletterkrankungen sind nicht nur für jeden einzelnen Betroffenen belastend, sie stellen auch Betriebe, Volkswirtschaft und Gesellschaft vor eine große Herausforderung, da sie zu den häufigsten Ursachen von Behinderungen, Krankschreibungen sowie Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension zählen.

Bundesminister Martin Kocher bei der Pressekonferenz zum Thema "Gesunde Arbeitsplätze - entlasten dich!"
Bundesminister Martin Kocher bei der Pressekonferenz zum Thema "Gesunde Arbeitsplätze - entlasten dich!"  Foto BMAW/Holey

Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat von Oktober 2020 bis Oktober 2022 eine Kampagne zum Thema Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) mit dem Titel "Gesunde Arbeitsplätze – entlasten Dich!" durchgeführt. Das BMAW und die Arbeitsinspektion haben diese Kampagne mit Veranstaltungen, einer breit angelegten Beratungsoffensive in Betrieben und einem Beratungs- und Kontrollschwerpunkt mit dem Fokus auf Jugendliche und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt.