Arbeitsrecht: Zwei wichtige Gesetze feiern runden Geburtstag
50 Jahre Arbeitsverfassungsgesetz und 30 Jahre ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Diese Bestimmungen sorgen für Gerechtigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Am 1. Juli jährte sich zum 50. mal das Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG). Anlässlich dieses Jubiläums lud Bundesminister Martin Kocher gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartnerschaft zu einem Festakt im Marmorsaal des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Die Veranstaltung würdigte ein halbes Jahrhundert soziale Verständigung und Interessenausgleich in der Arbeitswelt. Anlässlich des Festaktes wurde die Festschrift „50 Jahre ArbVG“ präsentiert, die von Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Universität Salzburg, herausgegeben wurde und im ÖGB-Verlag erschienen ist.

Das Arbeitsverfassungsgesetz regelt den Rahmen für die kollektive Rechtsgestaltung, insbesondere durch Kollektivverträge, und die Mitwirkung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf betrieblicher Ebene (Betriebsverfassung). „Ein halbes Jahrhundert Arbeitsverfassungsgesetz – das bedeutet ein halbes Jahrhundert sozialer Fortschritt, ein halbes Jahrhundert Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und ein halbes Jahrhundert Dialog zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dieses bedeutende Gesetz hat die Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts in Österreich maßgeblich geprägt und stellt einen unverzichtbaren Eckpfeiler unseres sozialen Friedens und wirtschaftlichen Wohlstands dar“, betont Bundesminister Martin Kocher.

Der Arbeitnehmerschutz wurde in den letzten 50 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und novelliert. Eine Neuerung in der jüngeren Zeit stellt die Implementierung der Homeoffice-Regelung dar. „Die Schaffung eines neuen Betriebsvereinbarungstatbestandes für Homeoffice ist einer der Meilensteine, die das Gesetz fit für die Herausforderungen der Gegenwart gemacht haben. Mit der anstehenden Weiterentwicklung der bestehenden Homeoffice-Regelungen zu einem Telearbeitsgesetz können bestehende Bestimmungen ausgebaut und weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, Arbeiten von überall aus zu ermöglichen“, so Kocher.
30 Jahre Schutz und Sicherheit
Am 17. Juni 1994 wurde das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) – die Grundlage für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich – kundgemacht. Das ASchG bezieht alle Aspekte eines umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ein und schafft damit die Grundlagen für eine wirksame Prävention und eine auf die Arbeitsbedingungen bezogene betriebliche Gesundheitsförderung. Um den aktuellen Bedürfnissen der Arbeitswelt gerecht zu werden, wurde das ASchG regelmäßig angepasst. So wurde etwa mit der ASchG-Novelle im Jahr 2013 die Relevanz psychischer Gesundheit und die Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastung stärker betont.

„Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist eine wichtige Errungenschaft für das Wohlergehen und die Sicherheit am Arbeitsplatz“, sagt Kocher und betont weiters: „Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und neuen Arbeitsformen ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz weiterhin ein wesentlicher Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit Blick auf die Zukunft ist der aktive Austausch zwischen den Sozialpartnern, Unfallversicherungsträgern und der Arbeitsinspektion essentiell, um den Nutzen des ArbeitnehmerInnenschutzes für Betriebe und Beschäftigte aufzuzeigen. Gesundheit und sichere Arbeitsbedingungen sind in Hinblick auf den Fachkräftebedarf ein wichtiger Faktor für den Standort Österreich."