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Aktuelles am Arbeitsmarkt: Leicht steigende Arbeitslosenzahlen und eine positive Entwicklung bei Älteren

Die vergangenen Wochen brachten eine verbesserte Teilhabe am Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderung, eine Erweiterung der Mangelberufsliste und ein genaueres Kompetenzmatching im AMS.

Arbeitssuchende

Ende November sind 352.551 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet. 275.710 davon sind arbeitssuchend, 76.841 nehmen an Schulungsmaßnahmen des AMS teil. Das ist zwar ein Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vergleichsmonat im Vorjahr (ALSC +22.097), angesichts der allgemein wirtschaftlich herausfordernden Situation und im November üblichen saisonalen Effekten vor allem in der Bauwirtschaft fällt dieser jedoch in einem moderaten Ausmaß aus.

„Saisonale Effekte in der Bauwirtschaft zeigen im beginnenden Winter immer ihre Wirkung, das ist keine unerwartete Entwicklung. So sind Ende November 19.936 Personen beim AMS gemeldet, die zuletzt in der Baubranche tätig waren. Diese Zahl wird um den Jahreswechsel ihren Höhepunkt erreichen. Abseits dieser üblichen saisonalen Schwankungen hat die allgemeine wirtschaftliche Situation aber natürlich auch Auswirkungen darauf, dass sich der Arbeitsmarkt weniger zufriedenstellend entwickelt. Alles in allem ist die Situation am Arbeitsmarkt aber nach wie vor stabil. Bei 95.030 beim AMS gemeldeten offenen Stellen Ende November ist zudem die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften nach wie vor hoch“, erklärt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher die Arbeitsmarktentwicklung im November.

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Positiv hervorzuheben ist die Arbeitsmarktentwicklung bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ALSC 94.384). „Von März 2023 bis Oktober 2023 verzeichneten wir einen konstanten Rückgang der Arbeitslosenzahlen im Vorjahresvergleich in dieser Zielgruppe, Ende November kommt es erstmals wieder zu einem leichten Anstieg“, so der Arbeitsminister.

„Besonders bemerkenswert ist, dass die Arbeitslosenquote in dieser Zielgruppe im November 2023 mit 7,0 Prozent im langjährigen Vergleich besonders niedrig ist, eine geringere Arbeitslosenquote konnte zuletzt nur im Jahr 2008 verzeichnet werden. Das zeigt, dass die Arbeitskräftenachfrage in dieser Zielgruppe erfreulicherweise hoch ist und auch unsere Unterstützungsprogramme im AMS, wie unter anderem die Eingliederungsbeihilfe, Wirkung zeigen.“

Die Gesamtzahl der Lehrlinge in Unternehmen ist mit 103.167 Auszubildenden gegenüber dem Stand Ende November 2022 um 1,1 Prozent gestiegen. Bei den Lehranfängerinnen und Lehranfängern in Ausbildungsbetrieben zeigt sich Ende November 2023 mit 31.683 Personen ein leichter Rückgang, nachdem ihre Zahl im November 2022 noch um 7,2 Prozent gestiegen ist.

Rat neue Arbeitswelten: Abschaffung der Arbeitsunfähigkeit für mehr Inklusion

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Rat neue Arbeitswelten, Foto BMAW/Holey

Ende November tagte der „Rat neue Arbeitswelten“ zum siebten Mal. Arbeitsminister Kocher diskutierte mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten über das Thema „Inklusion am Arbeitsmarkt“ mit einem besonderen Fokus auf technologische Entwicklungen und KI. Denn der Wandel der Arbeitswelt und der technologische Fortschritt ermöglichen viele neue Formen des Arbeitens und der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Das eröffnet auch für Menschen mit Behinderung neue Teilhabemöglichkeiten.

Aktuell gibt es bei der arbeitsmarktpolitischen Erfassung und Betreuung von Menschen mit Behinderung noch Lücken in gewissen Bereichen. Primär hängt die Vormerkung beim AMS an der sogenannten „Arbeitsfähigkeit“: Diese definiert, ob jemand als am Arbeitsmarkt einsatzfähig eingestuft wird oder nicht. Sobald eine „Arbeitsunfähigkeitsfeststellung“ vorliegt, werden Betroffene nicht von den Services des AMS erfasst, sie können nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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AMS-Vorständin Petra Draxl beim Rat neue Arbeitswelten, Foto BMAW/Holey

Die Abschaffung der Arbeitsfähigkeitsfeststellung für Jugendliche und junge Menschen unter 25 war Arbeitsminister Kocher immer ein Anliegen. Schon im Juni wurde daher ein Gesetzespaket zur Begutachtung vorgelegt. Nun geht es an die Umsetzung: Das neue Gesetz, das mit dem 1. Jänner 2024 in Kraft tritt, schafft in einem schrittweisen Prozess neue Rahmenbedingungen sowohl auf Bundesländer- als auch auf Bundesebene für Personen unter 25 Jahren mit Behinderung. Konkret wird die Arbeitsunfähigkeit frühestens mit dem 25. Lebensjahr festgestellt.

Dadurch kann das AMS betroffene Personen in seinen Systemen erfassen und auch vermitteln, wodurch auch der Zugang zu AMS-Versicherungsleistungen gewährleistet ist. Bisher haben AMS, Sozialministeriumsservice und die Bundeländer autonom voneinander agiert, wodurch Synergien in der Betreuung von Menschen mit Behinderung in gewissen Bereichen nicht vollumfassend genutzt wurden. Nun kommt es zu einer grundlegenden Systemumstellung, die für alle herausfordernd ist, besonders für das AMS. Die Fertigstellung der Prozessumstellung und die Erweiterung von Maßnahmen wird schrittweise erfolgen. Ziel ist es, schrittweise einen gleichberechtigten sowie inklusiven Zugang zu Leistungen und Förderangeboten zu schaffen. Dazu werden die bestehenden Maßnahmen adaptiert.

Mobilitätswende und Klimaziele: Mangelberufsliste wird erweitert

Das BMAW legt jährlich im Rahmen der Fachkräfteverordnung die Mangelberufe für das Folgejahr fest. Mangelberufe werden anhand der Stellenandrangsziffer bestimmt, die als das Verhältnis verfügbarer Arbeitskräfte zu beim AMS gemeldeter offener Stellen definiert ist. Berufe, in denen in diesem Jahr weniger als 1,5 Arbeitssuchende pro offener Stelle zur Verfügung standen, gelten als Mangelberufe. Die Mangelberufsliste 2024, die Ende November zur Begutachtung veröffentlicht wurde, beinhaltet eine Rekordzahl von 110 bundesweiten und 48 regionalen Berufen.

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Neu an der Mangelberufsliste 2024 ist, dass sich nun auch sogenannte Green Jobs im Mobilitätsbereich darauf wiederfinden. „Die nachhaltige Transformation und technologische Entwicklung lassen neue Berufsbilder entstehen, die für die Erreichung der Klimaziele eine immer wichtigere Bedeutung einnehmen. Zukünftig soll sichergestellt werden, dass Berufe im öffentlichen Personenverkehr und Güterverkehr auf der Schiene, die für den Ausbau nachhaltiger Mobilitätsformen erforderlich sind, berücksichtigt werden.

Der öffentliche Verkehr ist darüber hinaus ein wesentlicher Faktor für die Regionalentwicklung und für die Sicherung des Beschäftigungs- und Wirtschaftsstandorts. Ziel ist dadurch noch mehr auf diese Berufsbilder aufmerksam zu machen und internationale Fachkräfte in Mangelberufen für den heimischen Arbeitsmarkt zu gewinnen“, betont Kocher. Ab 2024 gelten erstmals zusätzlich 8 Berufe des öffentlichen Verkehrs als Mangelberuf, wie unter anderem Zugführerinnen und Zugführer und Buslenkerinnen und Buslenker. Für alle diese Berufe, die keine spezielle schulische Ausbildung oder Lehrausbildung erfordern, sollen die jeweiligen Berufsberechtigungen nach den einschlägigen bahn- und verkehrsrechtlichen Vorschriften anerkannt werden.

Moderne Jobvermittlung durch Matching von Kompetenzen

Arbeitssuchende haben mehr einzubringen als einen Jobtitel – nämlich ihre vielfältigen Kompetenzen. Und damit weit mehr als eine einzelne Berufsbezeichnung ausdrücken kann. In Zukunft bringt das AMS die Kompetenzen seiner Kundinnen und Kunden noch besser mit den Bedürfnissen der Unternehmen zusammen. „Das AMS geht hier den nächsten wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Beratungsprozesses. Die Prozesse im AMS werden dadurch noch effizienter, serviceorientierter und digitaler“, sagt Bundesminister Kocher.

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Bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften wird in Zukunft danach gesucht, welche Kompetenzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbringen müssen und nicht mehr wie bisher üblich, welchen Jobtitel oder welche Berufsbezeichnung die Stelle hat. Die Beraterinnen und Berater des AMS erhalten ab sofort eine Liste an Stellenvorschlägen bzw. Vorschlägen von Bewerberinnen und Bewerbern, die vom System auch gleich gereiht werden und zeigen, mit welchem Prozentsatz das Matching übereinstimmt.

Aufgebaut ist das Kompetenzmatching auf einer laufend auf dem neuesten Stand gehaltenen Datenbank, dem Berufsinformationssystem des AMS, das alle existierenden Berufe detailliert beschreibt. Damit werden Matches möglich, die bisher so noch nicht gelungen sind.

Weiterführende Informationen: