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Verbesserungen beim ArbeitnehmerInnen-Schutz in der Land- und Forstwirtschaft

Einheitliche Standards für mehr Sicherheit und effektiveren Gesundheitsschutz

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat neun Verordnungen zum Landarbeitsgesetz (LAG) erlassen. Diese bringen wichtige Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sollen zu erhöhter Arbeitssicherheit und effektiverem Gesundheitsschutz in der Land- und Forstwirtschaft beitragen.

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„Es erfolgt eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, weil die bisherigen, nur auf Landesebene geltenden Verordnungen zu bundeseinheitlichen Verordnungen zusammengefasst werden“, erklärt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. „Gemeinsam mit den Sozialpartnern haben wir damit einheitliche Standards geschaffen, die den Schutz vor spezifischen Gefahren in diesem Sektor stärken werden. Denn die Gesundheit und Sicherheit aller, die tagtäglich einen Beitrag zur heimischen Landwirtschaft leisten, muss stets gewährleistet sein.“

Die neuen (in ganz Österreich geltenden) Vorschriften regeln mehrere arbeitsrechtliche Aspekte in der Land- und Forstwirtschaft. So werden etwa in der Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung konkrete Vorgaben für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgelegt. Die land- und forstwirtschaftliche Bildschirmarbeitsverordnung soll auch im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zu einer ergonomischeren Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen führen.

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Sie sieht außerdem spezielle Sehhilfen bei Bedarf sowie zusätzliche Pausen bei Bildschirmarbeit vor. „Vor allem vor dem Hintergrund der Digitalisierung nimmt die Bildschirmarbeit auch in der Land- und Forstwirtschaft stetig zu. Um die damit einhergehenden negativen Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu minimieren, legen wir mit der land- und forstwirtschaftlichen Bildschirmarbeitsverordnung einen Schwerpunkt sowohl auf präventive als auch auf unterstützende Maßnahmen“, so Kocher.

Darüber hinaus wird die Dokumentationspflicht für Gefahrenverhütung konkretisiert und es werden klare Anforderungen für die sichere Nutzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel eingeführt. Auch die Verordnungen zu elektromagnetischen Feldern, Lärm und Vibrationen und optischer Strahlung tragen dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich vor gesundheitlichen Risiken geschützt sind.